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§ 9 GOZ: Wie berechne ich Laborkosten?

Abrechnung von Zahnersatz

§ 9 GOZ: Wie berechne ich Laborkosten?

Die Abrechnung von zahntechnischen Leistung ist nicht so schwer, wie sie im ersten Moment scheint.

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Zahntechnische Leistungen müssen natürlich abgerechnet werden. Trotz der oft individuellen Fälle ist da Ruhe bewahren angesagt. Solche Fälle sind in der Regel problemlos zu meistern – wir klären auf!

Die zahntechnischen Leistungen sind oft so individuell, dass das Erstellen und Prüfen der Laborkostenvoranschläge und -rechnungen zu Unsicherheiten beim Praxisteam führen kann. Die praxisspezifischen Möglichkeiten, zahntechnische Leistungen zu kalkulieren, sind in § 9 GOZ geregelt.

Nach § 9 Abs. 1 GOZ können die einer Praxis tatsächlich entstandenen Kosten für zahntechnische Leistungen als Auslagen an die Patienten weitergegeben werden. Dies gilt sowohl für das praxiseigene als auch für das Fremdlabor. Eventuell eingeräumte Rabatte oder sonstige Nachlässe, die z. B. von Lieferfirmen gewährt wurden, müssen ebenfalls an Patienten weitergegeben werden. Dies gilt jedoch nicht für Barzahlungsnachlässe oder Skonti in der üblichen Höhe von bis zu drei Prozent. Diese müssen Patienten gegenüber nicht ausgewiesen werden.

Was sind angemessene Laborkosten?

Für die Abrechnung von Laborkosten gilt: Nur angemessene Laborkosten sind berechnungsfähig. Der Begriff der Angemessenheit wird viel diskutiert und unterschiedlich interpretiert, da kein allgemeingültiges Preisverzeichnis existiert. Was als angemessen gilt, wird dementsprechend sehr variabel bewertet, sollte jedoch immer auf einem nachvollziehbaren Verhältnis zwischen Preis und Qualität der entsprechenden Arbeit beruhen. Zahntechnische Leistungen, die im Zusammenhang mit privatzahnärztlichen Leistungen erbracht werden, sind hingegen grundsätzlich nicht preisgebunden. Diese unklare Definition führt dazu, dass die Preise auf der Basis von Leistungsbeschreibung und Planzeiten sowie unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte eigenständig kalkuliert werden können. Die veranschlagten Preise sollten einem Vergleich mit marktwirtschaftlichen und ortsüblichen Verhältnissen standhalten. Als Berechnungsgrundlage bietet sich die Bundeseinheitliche Benennungsliste für zahntechnische Leistungen (BEB) an. Die BEB ist hilfreich für eine bessere Vergleichbarkeit der Leistungen, stellt jedoch keine rechtlich bindende Grundlage dar.

Wann ist ein Laborkostenvoranschlag anzubieten?

Der § 9 Abs. 2 GOZ verpflichtet die Zahnarztpraxis dazu, dem Patienten vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag über die voraussichtlichen zahntechnischen Kosten anzubieten – allerdings nur für den Fall, dass die Laborkosten 1.000 Euro überschreiten. Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn der Kostenvoranschlag die voraussichtlichen Gesamtkosten inklusive der dazugehörigen Materialien enthält. Weitere Angaben wie beispielsweise Art und Umfang der einzelnen Leistungen sind nur auf Verlangen der Patienten erforderlich. Für die Erstellung des Kostenvoranschlags selbst kann keine Gebühr berechnet werden. Achtung: Ist es absehbar, dass die im Kostenvoranschlag geplanten Leistungen während der Behandlung um mehr als 15 Prozent überschritten werden, müssen die Patienten umgehend schriftlich darüber informiert werden. Die Unterrichtungspflicht entspricht der allgemeinen zivilrechtlichen Rechtslage gemäß § 650 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch.

Was bedeuten die Tarifvarianten der Krankenversicherungen bei Zahnersatz?

Mittlerweile haben viele private Kostenträger eine eigene Erstattungsliste, meist ein sogenanntes Preis- und Leistungsverzeichnis, um angesichts der unterschiedlichen Berechnungen der Zahntechniklabore allen Versicherten die gleichen Leistungen zukommen zu lassen. Diese Tarifbestimmungen begründen für die Kostenträger die ausschließliche Erstattungsfähigkeit der dort aufgeführten zahntechnischen Leistungen. Entscheidend für die Frage der Erstattung der zahntechnischen Kosten und deren Umfang ist jedoch der jeweils zugrundeliegende Versicherungsvertrag. Gut zu wissen: Zahnarztpraxen bzw. Zahntechniklabore sind nicht an solche Erstattungseinschränkungen gebunden. Hier erfährst Du, welche Festzuschussbeträge für Zahnersatz 2019 gelten.



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