Die ZFA-Ausbildung ist eine duale oder schulische Ausbildung und umfasst drei Jahre Ausbildungszeit. Für die Ausbildung zur ZFA benötigst du mindestens einen Hauptschulabschluss, noch besser aber einen Realschulabschluss bzw. die Mittlere Reife oder Abitur. Die Rahmenbedingungen und Inhalte des Ausbildungsberufes „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ sind in einer Verordnung über die Berufsausbildung festgeschrieben. Ein sogenannter Ausbildungsrahmenplan bestimmt die zeitliche und sachliche Gliederung der ZFA-Ausbildung.
Inhalte der ZFA-Ausbildung
In der Ausbildung lernen angehende ZFA einerseits, die alltäglichen Aufgaben in der Praxis oder Klinik zu meistern und andererseits, die Zusammenhänge der zahnmedizinischen Versorgung, des Gesundheitswesens sowie des Praxisbetriebs zu verstehen.
Konkret umfasst die Berufsausbildung zur ZFA folgende Inhalte:
Patientenbetreuung
- Praxisorganisation und Praxisverwaltung
- Kommunikation, Information und Datenschutz
- Qualitätsmanagement und Zeitmanagement
- Arbeitshygiene und Praxishygiene
- Stuhlassistenz (Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung)
- Umweltschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Materialwirtschaft (Beschaffung und Verwaltung von Material)
- Zahnärztliche Abrechnung
- Röntgen und Strahlenschutz
Zur Mitte der Ausbildung (vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres) wird das bis dahin erworbene Wissen der ZFA in einer schriftlichen Zwischenprüfung getestet.
Im Normalfall umfasst die komplette Ausbildung zur ZFA drei Jahre. Unter gewissen Umständen kann diese jedoch auch verkürzt werden. Das Zahnmedizinische Zentrum Berlin (ZZB) bietet beispielsweise Schülern mit Abitur/Hochschulreife die Verkürzung um ein halbes Jahr an. Wer dann auch noch besonders gute Leistungen zeigt, kann um ein weiteres halbes Jahr verkürzen und ist so schon nach zwei Jahren mit der ZFA-Ausbildung fertig.
Arbeitszeiten in der ZFA-Ausbildung
Die Arbeitszeit einer ZFA in Ausbildung richtet sich je nach Ausbildungsvertrag. Generell gilt laut Berufsbildungsgesetz (BBiG), dass Auszubildende nicht länger als 8 Stunden am Tag arbeiten dürfen. Auszubildende habe ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen, das der Ausbildende regelmäßig prüfen muss.
Überstunden
Überstunden sollten in der Ausbildung nicht an der Tagesordnung sein, sind aber auch in der Zahnarztpraxis oftmals nicht zu vermeiden. Sammelst du als Auszubildende Zahnmedizinische Fachangestellte Überstunden, muss dein Chef dir diese ausbezahlen oder dir die Möglichkeit geben, sie „abzufeiern“.
ZFA-Ausbildung als Wartesemester anrechnen lassen
Du willst eigentlich Zahnmedizin studieren, hast aber den NC nicht erreicht oder aus anderen Gründen keinen Studienplatz bekommen? Dann absolviere doch eine Ausbildung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r. Hier kannst du einerseits ausgiebig testen, ob du für die Behandlung von Patienten geschaffen bist, andererseits erwirbst du fachspezifische Grundlagen, die dir für das Studium später sehr nützlich sein werden. Und sogar noch mehr! Oftmals werden in der ZFA-Ausbildung praxisorganisatorische und betriebswirtschaftliche Themen viel intensiver besprochen als an der Uni. Deshalb nutze die drei Jahre und lass dir die ZFA-Ausbildung als Wartesemester anrechnen. Einige Universitäten räumen Bewerbern mit einer fachspezifischen, dentalen Berufsausbildung sogar deutliche Vorteile bei der hochschulinternen Studienplatzvergabe ein.