Ausbildung Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r (ZFA)

Ausbildung ZFA

Die ZFA-Ausbildung ist eine duale oder schulische Ausbildung und umfasst drei Jahre Ausbildungszeit. Für die Ausbildung zur ZFA benötigst du mindestens einen Hauptschulabschluss, noch besser aber einen Realschulabschluss bzw. die Mittlere Reife oder Abitur. Die Rahmenbedingungen und Inhalte des Ausbildungsberufes „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ sind in einer Verordnung über die Berufsausbildung festgeschrieben. Ein sogenannter Ausbildungsrahmenplan bestimmt die zeitliche und sachliche Gliederung der ZFA-Ausbildung.

Inhalte der ZFA-Ausbildung

In der Ausbildung lernen angehende ZFA einerseits, die alltäglichen Aufgaben in der Praxis oder Klinik zu meistern und andererseits, die Zusammenhänge der zahnmedizinischen Versorgung, des Gesundheitswesens sowie des Praxisbetriebs zu verstehen.

Konkret umfasst die Berufsausbildung zur ZFA folgende Inhalte:

Patientenbetreuung

Zur Mitte der Ausbildung (vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres) wird das bis dahin erworbene Wissen der ZFA in einer schriftlichen Zwischenprüfung getestet.

Im Normalfall umfasst die komplette Ausbildung zur ZFA drei Jahre. Unter gewissen Umständen kann diese jedoch auch verkürzt werden. Das Zahnmedizinische Zentrum Berlin (ZZB) bietet beispielsweise Schülern mit Abitur/Hochschulreife die Verkürzung um ein halbes Jahr an. Wer dann auch noch besonders gute Leistungen zeigt, kann um ein weiteres halbes Jahr verkürzen und ist so schon nach zwei Jahren mit der ZFA-Ausbildung fertig.

Arbeitszeiten in der ZFA-Ausbildung

Die Arbeitszeit einer ZFA in Ausbildung richtet sich je nach Ausbildungsvertrag. Generell gilt laut Berufsbildungsgesetz (BBiG), dass Auszubildende nicht länger als 8 Stunden am Tag arbeiten dürfen. Auszubildende habe ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen, das der Ausbildende regelmäßig prüfen muss.

Minderjährige ZFA-AuszubildendeVolljährige ZFA-AuszubildendeBerufsschule
Bei minderjährigen ZFA-Azubis greift das Jugendarbeitsschutzgesetz: Sie dürfen maximal 40 Stunden an maximal fünf Tagen in der Woche arbeiten. Arbeitseinsätze an Wochenenden von Minderjährigen sind nur dann erlaubt, wenn diese in derselben oder der darauffolgenden Woche früher gehen dürfen. Die Pausenzeit beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden. Bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit, darfst du 60 Minuten Pause machen.
Die wöchentliche Arbeitszeit von volljährigen ZFA-Azubis darf nicht mehr als 48 Stunden an maximal sechs Tagen betragen. Ihnen steht rechtlich bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Pausenzeit von 30 Minuten zu. Ab einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden sind es 45 Minuten.
Für die Berufsschule muss die Zahnarztpraxis dich freistellen, falls sich Schul- und Arbeitszeit überschneiden. Die Zeit, die du in der Berufsschule verbringst, wird dir dann als Arbeitszeit angerechnet. Ebenso gilt auch der Weg von der Schule bis zur Praxis als Arbeitszeit, wenn du nach dem Unterricht noch arbeiten gehst.

Überstunden

Überstunden sollten in der Ausbildung nicht an der Tagesordnung sein, sind aber auch in der Zahnarztpraxis oftmals nicht zu vermeiden. Sammelst du als Auszubildende Zahnmedizinische Fachangestellte Überstunden, muss dein Chef dir diese ausbezahlen oder dir die Möglichkeit geben, sie „abzufeiern“.

ZFA-Ausbildung als Wartesemester anrechnen lassen

Du willst eigentlich Zahnmedizin studieren, hast aber den NC nicht erreicht oder aus anderen Gründen keinen Studienplatz bekommen? Dann absolviere doch eine Ausbildung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r. Hier kannst du einerseits ausgiebig testen, ob du für die Behandlung von Patienten geschaffen bist, andererseits erwirbst du fachspezifische Grundlagen, die dir für das Studium später sehr nützlich sein werden. Und sogar noch mehr! Oftmals werden in der ZFA-Ausbildung praxisorganisatorische und betriebswirtschaftliche Themen viel intensiver besprochen als an der Uni. Deshalb nutze die drei Jahre und lass dir die ZFA-Ausbildung als Wartesemester anrechnen. Einige Universitäten räumen Bewerbern mit einer fachspezifischen, dentalen Berufsausbildung sogar deutliche Vorteile bei der hochschulinternen Studienplatzvergabe ein.