Konstanzprüfung

Qualitätssichernde Maßnahme nach Paragraf 16,2 der Röntgenverordnung. Ein Röntgenfilm wird dabei in bestimmten Zeitabständen durch einen Prüfkörper belichtet und mit der Referenzaufnahme verglichen. Die optische Dichte der Filmverarbeitung ist einmal wöchentlich, die der Röntgengeräte einmal im Monat zu prüfen.