Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat einen Praxisleitfaden zur abschließenden Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in der Zahnheilkunde vorgelegt. Dieser soll Unsicherheiten in Zahnarztpraxen beseitigen, die durch ein rechtlich nicht bindendes Informationsschreiben der Arbeitsgemeinschaft Medizinprodukte der Länder (AGMP), des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entstanden.
Die wichtigste Nachricht für die Praxen: Die abschließende Wischdesinfektion semikritischer Medizinprodukte in der Zahnmedizin ist weiterhin möglich. BZÄK-Vizepräsident Konstantin v. Laffert kritisierte: „Hier zeigt sich exemplarisch ein fehlgeleiteter und praxisferner Übereifer von Behörden, der keiner einzigen Patientin und keinem einzigen Patienten hilft, aber viel unnötigen Stress und Frust in den Praxen auslöst. Die „manuelle mechanische Krafteinwirkung“ bei der Wischdesinfektion sollte plötzlich reproduzierbar belegt werden. Übersehen wurde leider nur, dass selbst ein Validierer, der in die Praxis käme, keine Menschen validieren und den Anpressdruck kalibrieren kann. Und das ist auch überhaupt nicht erforderlich. Eine solche Vor-Ort-Validierung des Abwischens von Medizinprodukten würde nichts zu einer guten Praxishygiene beitragen, wäre aber überflüssig und teuer. Wir hoffen sehr, mit unserem Praxisleitfaden Unsicherheiten aus der Welt zu schaffen.“
Zum Praxisleitfaden:
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