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Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Patientenversorgung

Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, dem massiven Fachkräftemangel im medizinischen oder pflegerischen Bereich sowie dem ökonomischen Druck, der heutzutage im Gesundheitswesen herrsche, ruhen große Hoffnungen auf dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Patientenversorgung, stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe fest. „Aber natürlich bestehen auch Sorgen, dass sich das Arzt-Patientenverhältnis entmenschlichen wird“, sagt ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle zur Eröffnung des diesjährigen Westfälischen Ärztetages unter dem Motto „Innovative Horizonte: KI und die Zukunft in der Medizin“.

Der Arbeitsalltag der Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken habe sich bereits durch die Digitalisierung verändert, perspektivisch werde Künstliche Intelligenz weitere Veränderungen mit sich bringen, sieht Gehle in die Zukunft. So könnten durch KI Terminvereinbarungen oder Recallsysteme für Impf- und Vorsorgetermine über KI-Systeme abgewickelt sowie die Interaktion mit Patientinnen und Patienten unterstützt werden. „Ein positiver Effekt wäre, dass sich die Ärztinnen und Ärzte mehr den eigentlichen ärztlichen Aufgaben widmen können“, sagt Gehle weiter. Wenn KI in der Fläche eingesetzt wird, könne sie helfen, sagt Gehle, warnt aber auch: „Es darf nicht sein, das KI ärztliche Mehr-Arbeit verursacht. Doch hier stellt sich auch die Frage: Wo kommen denn die Daten her, die in die KI eingepflegt werden? Wer füttert die KI mit Daten? Die Ärzte nicht. Und wie qualitätsgesichert sind die Daten, die dort verwendet werden?“ Alles entscheidend sei die individuelle Arzt-Patienten-Beziehung, so Gehle. KI könne nicht in Diagnostik und Therapie oder in die gemeinsame Entscheidungsfindung von Arzt und Patient eingreifen, ein Abgleich mit dem Befinden und den Sinnen des Patienten finde durch die KI nicht statt.

Zum einen hinke Deutschland bei der Digitalisierung international weit hinterher, kritisiert Gehle, zum anderen sei auch der in unserem Land zum Großteil überbordende Datenschutz kein Antreiber für die stärkere Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Außerdem fordert Gehle einen verbindlichen Rechtsrahmen für einen sinnvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz. „Es muss immer klar erkennbar und nachvollziehbar sein, auf welchen Entscheidungsparametern ein Algorithmus basiert. Und es muss selbstverständlich sein, dass der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ausschließlich den Interessen und dem Wohle der Menschheit dient. KI kann den Arzt und die Ärztin unterstützen und entlasten, darf sie aber nicht ersetzen.“ Die Künstliche Intelligenz dürfe auch nicht dazu beitragen, dass ärztliche Kompetenzen und Erfahrungswissen verloren gehen. Es müsse immer wieder überprüft werden, wie valide die Antworten der KI sind und ob sie kompatibel sind mit den medizinischen Leitlinien.

Auch sei es notwendig, sich zwingend mit den ethischen Fragen von KI in der medizinischen Versorgung zu beschäftigen, den Anwendungen der KI könnten im moralisch relevanten Sinn keine Verantwortung übernehmen. Den Menschen und seine Entscheidungen brauche es am Ende immer. Gehle: „Bei Wissensfragen, das ist meine derzeitige Einschätzung, kann KI eine gute Unterstützung sein. Was diese Systeme aber nicht können, ist, einen objektiven Befund eines Patienten mit externer Evidenz und der ärztlichen Erfahrung abzugleichen. Unsere Patientinnen und Patienten erwarten aber eine persönliche Beziehung – das kann die Künstliche Intelligenz einfach nicht leisten.“ Dazu sei der ärztliche Beruf zu stark von individuellen Bedürfnissen und Empathie geprägt. KI könne unterstützen, aber die Letztverantwortung für die Behandlung liege immer beim Arzt. „Wenn die Künstliche Intelligenz gut in den ärztlichen Alltag eingebunden werden könnte, könnten wir ein Ziel erreichen, was uns seit Jahren umtreibt: wieder mehr Zeit für die medizinische Behandlung unserer Patientinnen und Patienten zu bekommen“, so der Kammerpräsident abschließend.

Bild: Adobe Stock, Monika



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