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Neue Regeln für UPT: Digital unterstützt wird‘s ei...

Neue Regeln für UPT: Digital unterstützt wird‘s einfacher!

Unsere gemeinsame Mission ist klar: Die Mundgesundheit unserer Patienten durch Prävention und eine strukturierte Parodontitis-Therapie zu erhalten oder stabilisieren. Denn Parodontitis ist eine Volkskrankheit – und die häufigste Ursache für vermeidbaren Zahnverlust, wenn sie unbehandelt bleibt.

Seit dem 1. Juli 2021 ermöglicht die PAR-Richtlinie ein wissenschaftlich fundiertes, umfassendes Stufenkonzept zur Behandlung. Doch der anfänglichen Begeisterung folgte 2023 die Ernüchterung: Die Budgetierung und die komplexen Regelungen der PAR-Behandlungsstrecke führten zu Abrechnungsfehlern und großer Frustration in den Praxisteams. Zum 1. Juli 2025 treten nun längst überfällige Änderungen für die Unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT) in Kraft.

Herausforderungen im Praxisalltag
Die praktische Umsetzung der Richtlinie ist nach wie vor mit vielen Unsicherheiten verbunden – insbesondere bei Planung, Befunderhebung, Dokumentation, Organisation der UPT-Termine und Abrechnung. Viele Praxen suchen deshalb gezielt nach kompetenter, digitaler Unterstützung. Hier hat sich die Einführung des digitalen Tools ParoStatus.de als nahezu unverzichtbar erwiesen.

Neue UPT-Regeln ab 1. Juli 2025
Die UPT ist ein zentrales Element der PAR-Therapie und dient der langfristigen Sicherung der Behandlungserfolge. Sie beginnt drei bis sechs Monate nach Abschluss der initialen Therapie (AIT bzw. CPT) und wird über zwei Jahre regelmäßig durchgeführt. Was ändert sich konkret? Die wichtigste Neuerung: Die bisherige Bindung an feste Kalenderzeiträume entfällt. UPT-Leistungen können künftig innerhalb des Zweijahreszeitraums flexibler geplant und erbracht werden – es gelten lediglich die Mindestabstände zwischen den UPT-Sitzungen.

Neue Frequenzregelung im Überblick
Die UPT-Leistungen nach BEMA-Nrn. UPT a–g können innerhalb von zwei Jahren wie folgt erbracht werden:

Grad A: bis zu zweimal mit Mindestabstand zehn Monate zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung
Grad B: bis zu viermal mit Mindestabstand fünf Monate zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung
Grad C: bis zu sechsmal mit Mindestabstand drei Monate zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung

Die Messung der Sondierungstiefen nach BEMA-Nr. UPT d ist, wie bisher, bei Patienten mit Grad B oder C zweimal bzw. viermal möglich. Auch hier ist die Bindung an zeitliche Intervalle aufgehoben worden, so dass allein die vorgegebenen Mindestabstände einzuhalten sind.

Die Untersuchung des Parodontalzustandes nach BEMA-Nr. UPT g kann innerhalb des Zweijahreszeitraums einmal mit einem Abstand von zehn Monaten ab der ersten UPT erfolgen. Diese neuen Regeln gelten jedoch nicht für alle Patienten: die verkürzte Behandlungsstrecke für vulnerable Gruppen bleibt, wie sie ist. Sofern bei Patienten mit einem entsprechenden Pflegegrad oder Eingliederungshilfe Leistungen in einem modifizierten Umfang zur Behandlung einer Parodontitis entsprechend der Behandlungsrichtlinie durchgeführt werden (verkürzte Behandlungsstrecke), gelten die bisherigen Regelungen innerhalb derer die Leistungen nach BEMA-Nr. UPT zu erbringen sind, unverändert weiter.

Praxistipp: Risikoorientiert zusätzliche Sitzungen planen
Zusätzliche, privat vereinbarte Sitzungen können sinnvoll sein, da die PAR-Behandlungsstrecke die professionelle mechanische Plaquentfernung (PMPR) nicht standardmäßig als Vorbehandlung integriert.

· Vor Beginn der PAR-Therapie: Eine oder zwei PMPR-Sitzungen können die Befunderhebung erleichtern und die Motivation des Patienten steigern, aktiv an der Therapie mitzuwirken.
· Während der PAR-Behandlungsstrecke: Verändern sich die gesundheitlichen Rahmenbedingungen des Patienten (z. B. Diabetes-Erkrankung), bleibt die UPT-Frequenz gemäß der initialen Planung unverändert.

In solchen Fällen können präventive Parodontal-Therapiesitzungen (PPT) notwendig sein, um die Therapieerfolge zu sichern und das Risiko für den Patient zu senken.

Engmaschige Betreuung schafft Sicherheit
Viele Patienten schätzen eine engmaschige Betreuung, da sie das frühzeitige Erkennen von Entzündungen und Problemstellen ermöglicht. Diese intensive Begleitung, auch durch privat finanzierte zusätzliche Sitzungen, hat sich als wertvoll erwiesen. Patienten sind zunehmend bereit, in ihre Mundgesundheit zu investieren und profitieren von der professionellen Präventionsarbeit der Zahnarztpraxen.

Fazit
Für eine erfolgreiche PAR-Therapie ist es entscheidend, die individuellen Bedürfnisse des Patienten genau zu erfassen, gezielt zu planen und digital zu unterstützen. ParoStatus.de hilft dabei, die neuen Regelungen effizient umzusetzen und den Praxisalltag zu erleichtern.

Sylvia Fresmann
Dental Hygienist B.Sc.



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