Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) und der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) haben sich auf einen Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und Auszubildende zur/zum ZFA geeinigt. Nach langen und intensiven Verhandlungen unterschrieben gestern Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ sowie der geschäftsführende Vorstand des vmf, Stephanie Schreiber und Karin Becker-Oevermann, den neuen Vergütungstarifvertrag.
Der Vergütungstarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2026. Er gilt für die Länder Hamburg und Niedersachsen, das Saarland und für Westfalen-Lippe. Die Tarifparteien einigten sich zunächst darauf, dass die Ausbildungsvergütungen für den Zeitraum vom 01.07.2025 bis zum 31.12.2026 wie folgt steigen: Im 1. Jahr auf 1.000 €, im 2. Jahr auf 1.100 € und im 3. Jahr auf 1.200 €.
Für die Zahnmedizinischen Fachangestellten, die Zahnarzthelfer:innen und die durch Aufstiegslehrgänge höherqualifizierten Berufe wie z. B. Dentalhygieniker:in oder Fachwirt:in werden die Vergütungen in Abhängigkeit von der Berufszugehörigkeit zum 01.07.2025 zunächst im Durchschnitt um 4,65 % erhöht. In einem zweiten Schritt werden zum 01.01.2026 die Vergütungen erneut erhöht, im Durchschnitt um 2,80 %.
Den neuen Tarifvertrag können die Zahnärztinnen und Zahnärzten in Hamburg, Niedersachsen, dem Saarland und Westfalen-Lippe über ihre Zahnärztekammern beziehen. Die Mitglieder des vmf finden den Tarifvertrag im Volltext ab sofort im internen Mitgliederbereich der Gewerkschaft.
ZA Hans-Joachim Beier brachte seine große Freude über die Einigung zu Ausdruck: „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir diese Einigung erzielt haben. Insbesondere freue ich mich über die Steigerung der Ausbildungsvergütungen. Mit nun vierstelligen Ausbildungsvergütungen und den vielen wohnortnahen Ausbildungsbetrieben und Berufskollegs bleibt die ZFA-Ausbildung sehr attraktiv.“
Das bestätigen auch Stephanie Schreiber und Sylvia Gabel (Referat ZFA im vmf). Sie betonen weiter: „Vor allem kommt dazu, dass sich die passable prozentuale Erhöhung durch alle im Tarifvertrag ziehenden Tätigkeitsgruppen, insbesondere auch für die auf dem Beruf der ZFA aufbauenden Berufe mit weiterführenden Berufsbezeichnungen, positiv auswirkt. Intensives Lernen, was meistens berufsbegleitend erfolgt, und weiterführende Abschlüsse werden in diesem Beruf gerne genutzt und schaffen für die Praxis eine gute Organisationsstruktur zum Vorteil der Patienten:innen und Praxisinhaber:innen.
Quelle: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Bild: Adobe Stock, Mentor
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