Praktische Tipps für die Optimierung des Praxismanagements erhielten die Teilnehmer beim 5. Gipfel-Treffen des KompetenzVerbunds Zahnärztlicher Dienstleistungen (KVZD) in Düsseldorf.
Der KVZD organisiert für Praxen und deren Dienstleister regelmäßig solche Treffen. Diesmal standen die Materialwirtschaft, Praxisbegehungen, Datensicherheit und das Qualitätsmanagement der Abrechnung im Fokus.
Gerade das Thema Materialwirtschaft brachte den Teilnehmern wichtige Erkenntnisse. Darunter auch die, dass abgelaufenes Material im Praxisbetrieb ziemlich teuer werden kann. Praxen spülen so buchstäblich mehrere Tausend Euro das Klo hinunter, formulierte es eine Teilnehmerin. Um das zu verhindern, ist ein gutes Materialwirtschafts-System von Vorteilen – gerade für kleine Praxen, die sich darum mit nur wenigen Mitarbeitern kümmern müssen.
Torsten Schulte-Tigges von der Firma Dreve stellte in diesem Zusammenhang den HIBC-Code vor, ähnlich wie ein Barcode, nur um ein vielfaches kleiner. Für diesen „Mini-Code“ muss allerdings der gesamte Produktionsprozess eines Produktes zertifiziert werden. Der Code bietet vielfältige Informationen, darunter auch das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Bei Dreve-Produkten wird der HIBC-Code auf die Außen- und Innenverpackung gepackt. Die Vorteile:
– QM-konforme Rückverfolgbarkeit des Produktes
– Vereinfachung der logistischen Prozesse
– Das Material kann direkt am Stuhl gescannt werden und einem Patienten zugeordnet werden
Laut Schulte-Tigges wird es aber noch einige Jahre dauern, bis sich der HIBC-Code in der Dentalbranche durchgesetzt hat. Auch wenn gerade die Firmen davon profitieren könnten, die Instrumente herstellen, da durch den Code der Aufbereitungsprozess eines Instrumentes noch besser einem Patienten zuzuordnen sei.
Eine Erinnerung an die tückischen Details der Praxisbegehung erhielten die Teilnehmer durch den Vortrag von Ute Simon, Zapmo GmbH. Sie wies beispielsweise darauf hin, dass bei Arbeitsanweisungen zur Medizinprodukte-Aufbereitung die Unterscheidung in die Kategorien semikritisch/kritisch nicht fehlen dürfe.
Wichtig sei bei der Begehung: Man muss nicht alles wissen, man muss aber wissen, wo alles steht. Die Schwerpunkte einer Praxisbegehung liegen laut Simon momentan bei der Feststellung der erforderlichen Aufbereitungsprozesse, der Verantwortlichkeiten, beim Ausbildungsstand des Personals (wer darf was bedienen) und den räumlichen Voraussetzungen. “Stichpunktartig wird auch die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik geprüft”, berichtete Simon.
Abrechnungs-Experte Dr. Peter Esser, ZA eG, nahm sich am zweiten Tag des Gipfel-Treffens das Thema „QM in der Abrechnung von Prävention und Parodontologie“ vor. Der erfahrene Referent konnte von ganz aktuellen Gerichtsentscheidungen zur GOZ 2012 berichten und auch Hinweise darauf geben, worauf bei den „schwierigen Fällen“ zu achten ist. Sein eindringlichster Tipp: Wenn der Heil- und Kostenplan (HKP) vom Kostenträger mit der Aufforderung zur Begründung zurück kommt, diese unbedingt laienverständlich formulieren. „Sowohl die Sachbearbeiter beim Kostenträger, als auch die Richter sind keine Abrechnungsfachleute. Nur was sie verstehen, darüber können sie richtig entscheiden.“
Esser berichtete, dass sich momentan im Bereich Prophylaxe und Parodontlogie ein Trend bei beanstandeten HKPs abzeichnet. Im Beanstandungsranking ganz oben sind Analogberechnungen. „Das wird zunehmend zu einem Problem“, warnte Esser.
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