Verschiedene Vertreter aus diversen Bereichen des Gesundheitswesens kamen kürzlich in Bochum zusammen, um über das Thema „Qualität und Patientensicherheit im ambulanten Gesundheitswesen“ zu diskutieren. Anlässlich seines 55. Gründungsjubiläums, lud der Verband medizinischer Fachberufe e.V. zu dieser Podiumsdiskussion ein.
Die im November 2016 in Kraft getretene sektorenübergreifende Richtlinie zum Qualitätsmanagement zeige verbindlich auf, welche QM-Instrumentarien im Gesundheitswesen eingesetzt werden müssen, stellte Dr. Kirstin Börchers, Inhaberin von QM Börchers Consulting+ fest: „Damit hat sich die Wertigkeit des Qualitätsmanagements geändert.“
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) würden häufig nach entsprechender Qualifikation als Qualitätsmanagement-Beauftragte (QMB) eingesetzt. Die Strukturierung der Handlungsabläufe sorge für weniger Zeitverluste und mehr Patientensicherheit im Praxisbetrieb. „Somit nimmt die Praxis-Qualitätsmanagerin 2.0 eine wichtige Schlüsselrolle ein und davon profitieren letztendlich alle – das Team und die Patienten. Allerdings müssen diese […] durch die Praxisführung unterstützt werden.“
Über Fehler im Team sprechen
Auch die Bedeutung des Fehlermanagements war ein wichtiges Thema während der Diskussion. Fehler und Beinahe-Fehler sollten immer reflektiert und im Team der Zahnarztpraxis besprochen werden, um vorbeugend Lösungen zu verabreden. „Im Team bedeutet, dass man über alles miteinander sprechen können muss, dass es keine Sanktionen gibt, wenn man auf Fehler aufmerksam macht und dass eine systematische Aufarbeitung den Patienten immer einbezieht“, so Hedwig François-Kettner, erste Vorsitzende des Aktionsbündnis Patientensicherheit.Die Wichtigkeit der Rolle im QM von ZFA, unterstrich auch Hans-Joachim Beier, Mitglied des Vorstandes der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, nochmal. Er verwies auf ein erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt mit der Ärztekammer, das auszubildenden ZFA bereits in der Erstausbildung eine Zusatzqualifikation im Qualitätsmanagement anbietet. „Qualitätsmanagement, aber auch die Verwaltung der größer werdenden Praxiseinheiten, ist ohne gut aus- bzw. fortgebildetes Fachpersonal nicht machbar“, betont Beier.Eine große Problematik gibt es allerdings noch in der Entlohnung. „Das tarifliche Einstiegsgehalt […] bei den ZFA liegt bei 10,91 Euro“, sagte Brigitte März, Referatsleiterin MFA im Verband medizinischer Fachberufe. Längst nicht alle Arbeitgeber seien dazu bereit, mindestens die Tarifgehälter zu bezahlen. Veränderungen in diesem Bereich seien wünschenswert – darin waren sich die Teilnehmer der Podiumsdiskussion einig.
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