Die Frage, wie man in Zeiten einer von Kürzungen und Budgetierungen geprägten Gesundheitspolitik der Bundesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Zahnarztpraxen noch eine finanzielle Wertschätzung zukommen lassen kann, beschäftigte die Tarifpartner, die AAZ (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der ZFA) und den VmF (Verband medizinischer Fachberufe).
Nach zwei harten, aber von großen gegenseitigem Verständnis geprägten Verhandlungsrunden bzgl. des am 30. Juni 2023 ausgelaufenen ZFA-Vergütungstarifvertrags und einer Urabstimmung der VmF-Mitglieder konnte ein Kompromiss erzielt werden: Die ZFA-Tarifgehälter steigen rückwirkend zum 01.Oktober 2023 tätigkeitsgruppenabhängig zwischen 147 € und 191 € monatlich (5,7 % gesamt, 3,8 % p.a.). Das ZFA-Einstiegsgehalt liegt über 14 €/Std. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum 01. Januar 2024 auf 965 € im ersten, 1.045 € im zweiten und 1.130 € im dritten Ausbildungsjahr. Die Laufzeit beider Verträge endet am 31. Dezember 2024. Hans-Joachim Beier als Verhandlungsführer der AAZ erläuterte, dass die Zahnärzteschaft, wissend um die doppelte Gefährdung der Zahnarztpraxen durch gesetzgeberische Einsparungen und aufgrund der zusätzlichen Belastung durch Gehaltserhöhungen, dennoch eine Tarifeinigung, zwar schmerzhaft, aber mit Augenmaß und Vernunft gefunden habe, durch die der soziale Friede gewahrt bleibe.
Bild: Adobe Stock/Grecaud Paul
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