Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) hat den bisherigen Pandemieverlauf aus Sicht der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) analysiert und schlägt einen 10 Punkte umfassenden Plan vor, um die Situation der Praxismitarbeiterinnen zu verbessern und zahnmedizinische Betreuung der Patienten in den Zahnarztpraxen sicher zu gestalten.
Der VmF möchte mit Sozialpartnern und weiteren Organisationen zusammenarbeiten, um die notwendigen Veränderungen voranzubringen. Beim Assistieren während der Behandlung oder beim Erbringen delegierbarer Leistungen wie etwa einer professionellen Zahnreinigung, arbeiten die ZFA direkt an oder mit den Patienten und gehören zu den am stärksten betroffenen Berufsgruppen bei Krankschreibungen im Zusammenhang mit COVID-19.
Der 10-Punkte-Plan umfasst folgende Forderungen:
- Rolle von MFA und ZFA in der Patientensteuerung stärken: MFA und ZFA übernehmen in der digitalen und telefonischen Patientensteuerung im ambulanten Gesundheitswesen eine stetig wachsende Rolle. Um diese zu erfüllen, ist es unter anderem notwendig, MFA und ZFA in der Nutzung digitaler Anwendungsmöglichkeiten (Video-Sprechstunden, telemedizinische Anwendungen, elektronische Patientenakte und deren Anwendungen, Te-le-VERAH-Rucksack, etc.) zu qualifizieren und die digitalen Anwendungen entsprechend zu honorieren – bei gleichzeitiger Reduzierung der Bürokratie.
- Bereitstellung freiwilliger Tests und Priorisierung von MFA und ZFA in der Impfstrategie.
- Sicherstellung ausreichender Schutzausrüstung und Erstattung der tatsächlichen Kosten für den Mehraufwand bei den Hygienemaßnahmen für alle Patienten.
- Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind Corona-Arbeitsschutzstandards in praxisnaher Form zu erstellen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese unter der besonderen Belastung schnell nachvollziehen können.
- Die Fürsorgepflicht muss von den ärztlichen und zahnärztlichen Arbeitgeber ernst genommen und gewahrt werden. Dazu gehört die Anpassung der Hygienekonzepte. Sie sind im Team zu erstellen und müssen die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
- Bei Verletzungen der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten von Arbeitgeberseite muss der Schutz der Mitarbeitenden in Kleinbetrieben besonders berücksichtigt werden. Wenn sich MFA und ZFA vertrauensvoll an die zuständigen regionalen Stellen wenden, so sind ihre Sorgen ernst zu nehmen und Betriebe im Verdachtsfall zu überprüfen.
- Die Auszubildenden in den Arzt- und Zahnarztpraxen sind besonders zu schützen. Überforderung ist zu vermeiden. Die Ausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule) muss auch in der Pandemie gewährleistet werden.
- Zusätzlich muss eine verstärkte Überzeugungsarbeit geleistet werden, um das Präventionsbewusstsein bei medizinischem Personal im niedergelassenen Bereich zu verbessern und beispielsweise die Durchimpfungsrate bei Grippe, Pertussis und Pneumokokken zu erhöhen. Das gilt auch für die Corona-Impfung.
- Die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen muss aufgrund der Systemrelevanz der MFA und ZFA gesichert sein. Sofern die Notbetreuung bei Schließung der jeweiligen Einrichtung nicht oder nicht ausreichend gewährleistet werden kann, muss ein Vergütungsanspruch der Arbeitnehmer bestehen.
- Die Gehaltssituation der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten muss verbessert werden.
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