Rückwirkend zum 1. Januar 2015 steigen die Gehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland. In allen Berufsjahrgruppen steigt das Gehalt um 100 Euro brutto. Auf diese Grundvergütungen gibt es für die höheren Tätigkeitsgruppen (TG) zusätzlich prozentuale Aufschläge.
Diese betragen – je nach Qualifikation – 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 bzw. 30 Prozent in den TG II bis V. Eine weitere Gehaltserhöhung in Höhe von 2,9 Prozent tritt am 1. April 2016 in Kraft.
Tätigkeitsgruppe I beginnt bei 1.743 Euro
Die aktuelle Gehaltstabelle beginnt somit in den ersten drei Berufsjahren in Tätigkeitsgruppe I mit 1.743 Euro und ab April 2016 mit 1.794 Euro. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.
Auf dieses Ergebnis hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) bereits am Anfang Januar geeinigt. Bis zum 20. Februar – dem Ende der Erklärungsfrist – war von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart worden.
Zweistufige Erhöhung der Ausbildungsvergütungen
Der neue Vergütungstarifvertrag sieht außerdem eine zweistufige Erhöhung der Ausbildungsvergütungen vor. Diese betragen ab 1. Januar 2015 im ersten Ausbildungsjahr 710 Euro, im zweiten 750 und im dritten 800 Euro monatlich. Ab 1. April 2016 sind es 750, 790 und 840 Euro.
Verhandelt wurde auch über den Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Ab Januar 2015 beträgt dieser für Beschäftigte mit mindestens 20 Wochenstunden sowie für Auszubildende 45 Euro (bisher 30 Euro) und für Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 20 Stunden/Woche 27,50 Euro (bisher 20 Euro).
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