Um 2,9 Prozent erhöhen sich ab dem 1. April 2016 die Tarifgehälter für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und im Saarland. Dann tritt die zweite Stufe des Vergütungstarifvertrages in Kraft. Anfang vergangenen Jahres hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferinnen (AAZ) – in Hamburg auf den neuen Vertrag geeinigt. Die erste Stufe – ein Plus von mindestens 100 Euro brutto – galt bereits rückwirkend zum 1. Januar 2015.
Ebenfalls zum 1. April 2016 werden die monatlichen Ausbildungsvergütungen erhöht. Sie betragen dann im ersten Ausbildungsjahr 750 Euro, im zweiten 790 und im dritten 840 Euro.
Laufzeit bis 30. Juni 2017
Mit dieser Stufe beginnt die dann gültige Gehaltstabelle in den ersten drei Berufsjahren bei 1.794 Euro brutto. Je nach Qualifikation können die Zahnmedizinischen Fachangestellten in höhere Tätigkeitsgruppen (TG) eingestuft werden und erhalten entsprechende prozentuale Aufschläge von 7,5 Prozent (in TG II), 17,5 Prozent (in TG III), 25 Prozent (in TG IV) und 30 Prozent (in TG V). Bei Vorliegen mehrerer Qualifikationen aus den Tätigkeitsgruppen IV und V erhöhen sich die Zuschläge auf 30 bzw. 35 Prozent, soweit eine arbeitsplatzbezogene Tätigkeit im Rahmen der erworbenen Kompetenzen gegeben ist. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2017.
„Wir freuen uns, dass wir dieses Ergebnis für unsere Kolleginnen und Kollegen in den Zahnarztpraxen erzielen konnten“, erklärt dazu Carmen Gandila, Vizepräsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe.
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