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Kurzarbeit in Zahnarztpraxen

April war Höchststand der Kurzarbeit

Mehr als 100.000 Mitarbeiter von Zahnarztpraxen waren im April in Kurzarbeit.

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Die Agentur für Arbeit hat Anfang Dezember aktuelle Zahlen für die Kurzarbeit in Zahnarztpraxen während des ersten Lockdowns im Frühling veröffentlicht. Im April waren demnach die meisten Mitarbeiter in Kurzarbeit gegenüber März und Mai.

Insgesamt waren im April rund 116.000 Mitarbeiter von Zahnarztpraxen in Kurzarbeit. Das betraf genau 24.005 Zahnarztpraxen in Deutschland. Im März hingegen waren es nur knapp mehr als 40.000 Mitarbeiter. Auch im Mai sank die Zahl der Praxismitarbeiter in Kurzarbeit gegenüber April wieder, jedoch nur auf ca. 83.000 ZFAs.

Die Kurzarbeiterregelung für Zahnarztpraxen war jedoch erst nach Intervention der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) möglich. Denn zunächst legte die Bundesagentur für Arbeit fest, dass Zahnarztpraxen unter den Rettungsschirm für Ärzte fallen würden und daher kein Anrecht auf die geänderten Regelungen zur Kurzarbeit hätten – fälschlicherweise. Dieser Fehler konnte jedoch behoben werden, wodurch Praxisinhaber letztlich doch Kurzarbeit beantragen konnten. Somit konnten sie größere Verluste als ohnehin abwenden und Arbeitsplätze sichern.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit



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