Lange Zeit wurde sie angekündigt und erwartet, jetzt ist sie da: die Corona-Impfung. Auch ZFAs gehören zu einer der ersten Impfgruppen und können sich und andere so vor dem Virus schützen. Doch die Informationen zur Corona-Impfung für ZFA sind teilweise unübersichtlich und es gibt ständig neue Infos. Wir haben für Dich den aktuellen Stand, was Du zur Impfung gegen Corona wissen müsst.
Kurz vor Weihnachten kam endlich die Entscheidung, dass der Impfstoff von Biontech und Pfizer zugelassen wird. Nun gibt es bereits den zweiten zugelassenen Impfstoff, der in den kommenden Wochen eingesetzt werden soll. Die Regierung und das RKI hatten bereits vorher ausführlich diskutiert, wer die Impfung wann erhält. Auch Du als ZFA gehörst hier zu einer der ersten Gruppen, die die Corona-Impfung erhalten. Wichtig zu wissen ist hier, dass es keine Impfpflicht gibt. Jeder kann selbst entscheiden, ob man eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten möchte oder nicht. Viele haben Angst vor einer Impfung, da der Impfstoff scheinbar so schnell entwickelt wurde. Doch für den eigenen Schutz sowie der Familie und anderer Personen sollte man eine Impfung in Erwägung ziehen, sobald sie möglich ist. Schließlich bist Du tagtäglich in Kontakt mit diversen Patienten und Deinen Kollegen. Außerdem lockert sich, sobald die sogenannte Herdenimmunität erreicht ist, die gesamte Situation, sodass wir langsam wieder zur Normalität zurückkehren können.
Welche Impfstoffe gibt es?
Schon im Januar 2020 haben mehrere Firmen die Suche nach einem Impfstoff gegen das neue Virus begonnen. Im November und Dezember gab es dann erste Meldungen, dass die notwendigen Studien für eine Zulassung erfolgreich durchgeführt wurden. Der Impfstoff von Biontech und Pfizer erhielt noch vor Weihnachten als erstes die Zulassung in der EU. Anfang Januar folgte die Zulassung des Impfstoffs von Moderna, womit nun mehr Personen schneller eine Impfung erhalten können. Beide Impfstoffe haben eine gute Verträglichkeit bei den Studienteilnehmern bewiesen und schützen die geimpften Personen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) informiert auf seiner Webseite über die unterschiedlichen Impfstoffe, deren Wirkung und Nebenwirkungen.
Doch auf der Zulassung dieser beiden Impfstoffe ruht sich die Pharma-Industrie nicht aus. Wissenschaftler forschen und untersuchen weiter, wie man am effektivsten gegen COVID-19 vorgehen kann. Forscher haben bereits eine weitere Schwachstelle des Virus gefunden. Das bedeutet nicht, dass man lieber mit einer Impfung warten sollte und die jetzigen Impfstoffe nicht effektiv wären. Wie in allen anderen Bereich findet die Forschung stets neue Ansätze. Diese könnten dafür sorgen, dass wir nicht noch einmal in die jetzige Situation gelangen, dass ein Virus unser öffentliches Leben so außer Gefecht setzt.
Wo kann man sich impfen lassen?
In ganz Deutschland wurden in den letzten Wochen von 2020 bereits Vorbereitungen getroffen, um nach der Zulassung eines Medikaments direkt mit den Impfungen zu beginnen. Die Bundesländer bzw. Städte kümmerten sich um die Errichtung von insgesamt mehr als 400 Impfzentren und auch die Suche nach geeignetem Personal. Die Ärztezeitung hat eine Karte mit allen soweit bekannten Impfzentren erstellt, über die Du erfahren kannst, wo Du als ZFA für eine Corona-Impfung hin musst.
Doch es gibt auch mobile Teams. Diese gehen vor allem in Pflege- und Altenheime, da die Patienten hier nicht unbedingt selbst in ein Impfzentrum gehen können. Bisher ist jedoch nicht geplant, dass sie auch in Arzt- oder Zahnarztpraxen gehen, um dem Praxispersonal die Corona-Impfung zu verabreichen.
Wann werden ZFAs geimpft? Update
Als ZFA gehörst Du zur zweiten Gruppe, die die Corona-Impfung erhalten soll. In der ersten Gruppe sind Personen, die älter sind als 80 Jahre sowie deren Pflegepersonal. Hinzu kommen Personen mit einem sehr hohem Expositionsrisiko, zum Beispiel das Personal von Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Ebenfalls in der ersten Gruppe sind diejenigen, die relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten ausführen. Wichtig hierbei ist jedoch, dass dies die Behandlung von Corona-Patienten beinhaltet, also Intubationen, Extubation oder eine Bronchoskopie.
Doch in der zweiten Gruppe folgt bereits der Zahnarzt sowie Du als Praxismitarbeiterin, da Ihr ebenfalls einem hohen Expositionsrisiko ausgesetzt seid. Es ist noch unklar, wann genau die Impfung der zweiten Gruppe beginnt. Dank des zweiten Impfstoffes können mehr Personen geimpft werden, doch der Beginn mit der Deiner Gruppe ist voraussichtlich erst im März.
Update:
BZÄK und KZBV standen mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Kontakt, um die Frage zu klären, welcher Priorisierungsgruppe zahnärztliches Personal angehört, das in Schwerpunktpraxen oder in der Betreuung von Alten- und Pflegeheimen arbeitet. Diese Personen gehören ab sofort der 1. Prioritätengruppe an und können geimpft werden. Das geht auch aus dem gemeinsamen Positionspapier von BZÄK und KZBV hervor.
Muss man sich selbst zur Impfung melden?
In der Regel sollte sich das Gesundheitsamt bei Dir melden und Dich zur Impfung einladen. Doch unter der Hotline 116117 kannst Du Dich über die Regelungen zur Corona-Impfung informieren. Der Bund hat zwar die Impfreihenfolge vorgegeben, doch jedes Bundesland organisiert die Impfungen selbst und informiert die jeweiligen Priogruppen.
Was für Dich in Deinem Bundesland gilt, findest Du hier:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Kostet die Impfung?
Die Corona-Impfung ist für alle in Deutschland, also auch für Dich als ZFA, kostenfrei. Der Bund übernimmt die Kosten komplett und besorgt und verteilt den Impfstoff. Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, die für die eigentliche Impfung entstehen. Der Impfstoff von Biontech und Pfizer kostet pro Dosis etwa 17 Euro. Da er zwei Mal gespritzt werden muss, also insgesamt 35 Euro pro Patient. Da der Impfstoff von Moderna nicht so kühl gelagert werden muss, kostet er nur 13 bis 21 Euro.
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