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EuGH-Urteil: Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Neues Überstunden-Gesetz 2019

EuGH-Urteil: Arbeitszeiterfassung wird Pflicht

Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes macht die Arbeitszeiterfassung zur Pflicht für alle Arbeitgeber.

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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs schützt Dich als Arbeitnehmer künftig besser vor einer Überschreitung Deiner Arbeitszeit. Auch Zahnarztpraxen müssen sich umstellen. Zeiterfassung wird zur Pflichtsache.

Gestern kamen mehrere Patienten verspätet, heute hat der Chef mehr Zeit für die Behandlung gebraucht als geplant war. Leider sind Überstunden in der Zahnarztpraxis oft nicht zu verhindern und schnell kommen mehrere Stunden pro Monat beisammen. Schreibst Du Deine Überstunden auf? Nein? Dann ergeht es Dir wie vielen Praxismitarbeiterinnen. Doch das darf nicht sein, das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden.

Zahnarzt muss Zeiterfassungssystem haben

Arbeitgeber stehen künftig in der Pflicht, die gesamte Arbeitszeit ihrer Angestellten zu erfassen. Sonst lasse sich nicht prüfen, ob die Arbeitszeiten über-bzw. unterschritten würden. In dem Urteil heißt es “Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden kann, (kann) weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre zeitliche Verteilung noch die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden (…), so dass es für die Arbeitnehmer äußerst schwierig oder gar praktisch unmöglich ist, ihre Rechte durchzusetzen.”

Dieses Urteil müssen nun alle EU-Staaten umsetzen. Ein Urteil, das in Deutschland eine große Auswirkung auf verschiedene Branchen haben wird, denn eine systematische oder gar elektronische Arbeitszeiterfassung ist längst nicht Standard. Für Angestellte in der Zahnarztpraxis heißt das Urteil also: Jetzt muss Dein Chef oder Deine Chefin dafür sorgen, dass es ein System gibt, mit dem die Arbeitszeit erfasst wird.

Arbeitszeiten exakt aufschreiben

Das bedeutet aber auch: Damit der Arbeitgeber sicherstellen kann, dass die Vorschrift eingehalten wird, müssen die Angestellten ihre Arbeitszeit exakt protokollieren. Laut Arbeitszeitgesetz darfst Du täglich maximal 8 Stunden arbeiten, die wöchentliche Höchstarbeitshöchstzeit liegt bei 48 Stunden. Die Arbeitszeit pro Tag darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, allerdings nicht dauerhaft, im Durchschnitt musst du wieder bei 8 Stunden liegen.

Für Zahnmedizinische Fachangestellte in Berlin, Hamburg, Hessen und dem Landesteil Westfalen-Lippe gilt der Manteltarifvertrag. Darin steht, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ohne Pausen bei 39 Stunden liegt. Das gilt auch für ZFA-Auszubildende.

Wie genau die Umsetzung des EuGH-Urteils in Deutschland ausgestaltet wird, ist noch nicht entschieden. Je nach Tätigkeitsbereich und Größe des Unternehmens kann es verschiedene Modelle zur Zeiterfassung geben. Der deutsche Gesetzgeber muss nun entsprechende Regelungen auf den Weg bringen.



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