Ein Zahnarztbesuch wurde in Salzwedel in Sachsen-Anhalt für einige Patienten zur echten Überraschung. Neben einer herkömmlichen Behandlung wurde als Corona-Maßnahme nämlich Fieber und die Sauerstoffsättigung gemessen. Und das ließ sich der Zahnarzt bezahlen.
Ein Patient kam in die Zahnarztpraxis in Salzwedel zu einer normalen Untersuchung. Zusätzlich wurde dabei seine Temperatur und Sauerstoffsättigung gemessen. Das kam überraschend für den Patienten. Aber noch viel überraschender war die Rechnung, die er für diese Leistung erhielt. Denn der Zahnarzt wollte dafür über zehn Euro von ihm.
Übertriebene Corona-Maßnahme oder erlaubte Leistung?
Die Nachrichtenseite Volksstimme ging der Sache auf den Grund und erkundigte sich bei der zuständigen Zahnärztekammer, ob das Vorgehen des Zahnarztes erlaubt sei. Sie zitieren den Präsidenten der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt, Dr. Carsten Hünecke, der gesagt habe: „Das In-Rechnung-Stellen von Fieber- oder Pulsmessungen im Rahmen eines Zahnarztbesuches ist nur als individuelle Gesundheitsleistung und damit als rein private Leistung zulässig.“
Außerdem müsse der Patient vorher in vollem Umfang darüber aufgeklärt werden und schriftlich einwilligen. Erst dann könne die Leistung im Rahmen der Gebührenordnung berechnet werden, ansonsten sei sie unzulässig.
Zahnarzt sieht sich im Recht
Laut Angaben der Volksstimme sieht sich der betroffene Zahnarzt aber im Recht. Aufgrund der Corona-Krise schütze er so Patienten, sich selbst und seine Mitarbeiter. Für die Leistung berechne er den kleinsten Gebührentarif.
Die Zahnärztekammer erkläre laut dem Artikel allerdings, dass Fieber- oder Pulsmessungen nicht für eine Behandlung vorausgesetzt werden dürfen und sich betroffene Patienten in einem solchen Fall bei der Kammer melden sollten.
Quelle: Volksstimme
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