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GKV-Patienten öfter Termine gestrichen

Umfrage zur Corona-Pandemie

GKV-Patienten öfter Termine gestrichen

Nur etwa die Hälfte der von den Praxen gestrichenen Termine wurde später wieder nachgeholt.

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Nicht nur Patienten haben wegen der Corona-Pandemie aus Unsicherheit Termine abgesagt. Häufig wurden Termine auch von Seiten der Praxis gestrichen. Eine Umfrage des BKK-Dachverbandes zeigt, dass von diesen Streichungen in der Corona-Pandemie GKV-Patienten besonders betroffen waren – im Gegensatz zu Privatversicherten.

War die Gesundheitsversorgung in der Corona-Pandemie gut oder eher schlecht? Dieser Frage ging der BKK-Dachverband in einer Online-Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Statista nach. An der Umfrage nahmen deutschlandweit 3.000 Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren teil.

Ersatzlos gestrichen

Dabei stellte der Dachverband fest, dass gerade jüngere Erwachsene freiwillig keinen Arzt aufgesucht haben. Allerdings gaben 19 Prozent der Befragten an, dass ihr Termin von der Praxis aufgrund der Corona-Situation abgesagt worden sei. Das geschah am meisten bei Haus-, Fach- und Zahnärzten (34 Prozent), die Hälfte der Termine wurde später nachgeholt.

Ob es einen Nachholtermin gab oder nicht, schien sich daran zu orientieren, ob es sich während der Corona-Krise um GKV-Patienten oder Privatversicherte handelte. Die Umfrage zeigt, dass etwa einem Drittel der gesetzlich versicherten Patienten ihr Arztbesuch ersatzlos gestrichen wurde. Bei den Privatversicherten waren es dagegen nur 14 Prozent. Darüber hinaus erhielten sie mehr Angebote als GKV-Patienten: z. B. eine Ersatzversorgung durch einen anderen Leistungserbringer (18 Prozent im Vergleich zu 12 Prozent) oder auch eine Videosprechstunde (33 Prozent zu 11 Prozent).

Corona: GKV-Patienten tragen Mehrkosten

„Der GKV-Versicherte zahlt damit die doppelte Zeche: in diesem Jahr durch den Erhalt einer nur eingeschränkten Gesundheitsversorgung und in den nächsten Jahren durch steigende Beitragssätze”, kritisiert Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes. Eine derartige Ungleichbehandlung sei nicht akzeptabel, da überwiegend die GKV und somit die gesetzlich Versicherten die pandemiebedingten Mehrkosten tragen.

Quelle: BKK-Dachverband



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