Eine Zahnaufhellung kann beim Patienten zu einem verbesserten ‧Zahnbewusstsein führen. Trotzdem hat das Bleaching in einigen Praxen immer noch einen schlechten Ruf. Zu Unrecht, wie eine Wiener Expertenrunde klargestellt hat.
Die EU-Kosmetikverordnung legte 2012 fest, dass Zahnaufhellung und damit auch die Anwendung von sehr gering konzentrierten Produkten ausschließlich in die Hände von Experten gehört. „Diese Entscheidung war völlig richtig und überfällig“, stellt Prof. Dr. Karl Glockner, Klinische Abteilung für Zahnerhaltung, Parodontologie und Zahnersatzkunde der Universitätsklinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit Graz, fest. Zu einem Nachfrageboom habe diese gesetzgeberische Neuerung allerdings nicht geführt.
Dabei gelingt es in zahlreichen Patientenfällen, so die Teilnehmer eines Wiener Experten-Roundtable-Gesprächs im Oktober 2016, mittels Zahnaufhellung große prothetische und substanzvernichtende Versorgungen zu vermeiden. Außerdem sei es möglich, bei Patienten ein Zahnbewusstsein zu entwickeln. Ihre Einstellung gegenüber den eigenen Zähnen könne positiv beeinflusst werden und in eine verbesserte Zahnpflege münden.
Positive Praxiserfahrungen
Diese Erfahrungen hat auch Dentalhygienikerin Jutta Arnold B.Sc. in der Praxis gemacht: „Wir beobachten, dass alle Bleachingpatienten das Behandlungsergebnis mit weißeren Zähnen möglichst lange aufrechterhalten möchten. Dies führt zu mehr Achtsamkeit im Home-Care-Bereich, häufig zu einem verringerten Nikotinkonsum und zur Einhaltung regelmäßiger Prophylaxetermine.“ Deshalb ist in der Ostfilderner Praxis die Zahnaufhellung bereits Bestandteil der Anamnese.
Auf einem individualisierten Anamnesebogen werden alle Patienten befragt, ob Interesse an einer Zahnaufhellung besteht. Die folgende Beratung über den Ablauf eines Bleachings erfolge dann im Rahmen der eingehenden Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt. „Auf den Internetseiten unserer Praxis wird ebenfalls auf das Thema Bleaching aufmerksam gemacht. Infolgedessen sprechen Patienten den Wunsch zur Zahnaufhellung häufig aus eigener Initiative aus. Daraufhin erfolgt die Beratung in der Prophylaxesitzung“ erklärt Arnold.
Negative Stellungnahme
Wenngleich sich die Wissenschaft mittlerweile intensiv mit den Aufhellungsverfahren, deren Effektivität, möglichen Gefahren sowie mit den unterschiedlichen Produktkonzepten beschäftigt, halten sich zahlreiche „Mythen über die Zahnaufhellung in der Bevölkerung“, sagt Gregor Ley, Zahnarzt aus Linz. Jüngst sorgte eine kritische Stellungnahme des berufspolitischen Council of European Dentists (CED) für Verunsicherung. „Eine vom CED im Mai 2015 veröffentlichte Stellungnahme zu Bleachinglampen rät prinzipiell vom Einsatz dieser Lampen ab und wird von einigen Unternehmen auch in der Kommunikation gegen die lichtunterstützten Systeme eingesetzt – zu Unrecht“, sagt Prof. Dr. Michael J. Noack, Universität zu Köln, Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Poliklinik für Zahnerhaltung und Parodontologie. Neben Noack hatten auch die restlichen Teilnehmer des Experten-Roundtables in Wien kein Verständnis für diese pauschale Bewertung von lichtaktivierter Zahnaufhellung.
Wer sich die CED-Begründung für die Ablehnung genauer ansehe, werde feststellen, dass die zugrunde liegende Literatur völlig veraltet sei, heißt es in einem Konsenspapier der Expertenrunde. Es werden Studien genannt, bei denen die getesteten Lampen rein gar nichts mit der heute üblichen Technik zu tun haben. „Beispielsweise arbeitet das Philips Zoom System seit Jahren mit einer modernen LED-Lampe“, erläuterte Dr. Christine Koczi, Zahnärztin in Wien. „Für mich als Praktiker, Referent und Autor kommt das CED-Statement einer Diskreditierung meiner Arbeit und Erfahrung nah. Wer mit alten und überholten Argumenten Meinung bildet, damit agiert oder versucht, dem Zahnarzt seine Produkte schmackhaft zu machen, handelt fahrlässig“, mahnte Noack und kündigte an, zukünftig das Thema auch in seinen Seminaren und Kursen des Universitätsfortbildungszentrums zu behandeln.
Verschiedene Methoden
Es gibt unter den Anbietern unterschiedliche Produkt- und Wirkstoffkonzepte, die für die Aufhellung eingesetzt werden. Einige Anbieter setzen auf At-Home-Produkte, andere auf hochkonzentrierte In-Office-Produkte, wieder andere favorisieren die Integration einer Lichtaktivierung beziehungsweise die Kombination mit Lichtquellen. In der Praxis von Arnold wird mit dem Philips ZOOM System ausschließlich In-Office gearbeitet, und wegen möglicher Nebenwirkungen einer Aufhellung werden die Patienten gründlich aufgeklärt. Dazu gehört etwa, dass bestehende Kronen und Füllungen nicht gebleicht werden sowie gegebenenfalls Folgebehandlungen und Folgekosten entstehen können, um Restaurationen in der Farbe anzupassen.
Auch können gebleichte Zähne nach der Behandlung die ersten Tage kälteempfindlich sein. „Wir empfehlen anfänglich eine Zahncreme für empfindliche Zähne. Zusätzlich bekommen die Patienten ein spezielles Gel, um es nach Bedarf zu applizieren. Nach dem Bleaching sollte auf stark färbende Lebensmittel wie Kaffee, Tee, Spinat, Tomatensoße oder Rotwein verzichtet werden. Patienten, die rauchen, sollten ihren Zigarettenkonsum deutlich einschränken oder gar unterbrechen“, erklärt Arnold.
Grundsätzlich ist eine Bleachingbehandlung bei allen Patienten, die aus ästhetischen Gründen hellere Zähne wünschen, möglich. „Auch Patienten, die wenig Kronen und Füllungen im sichtbaren Bereich haben, sowie Raucher, die bereit sind, ihren Nikotinkonsum deutlich zu reduzieren, können behandelt werden“, sagt Arnold. Eine parodontale Erkrankung oder bestehende Karies müsse allerdings vor der Zahnaufhellung behandelt werden.
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