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Kafferöster verkauft jetzt auch Zahnersatz

Tchibo / Novadent

Kafferöster verkauft jetzt auch Zahnersatz

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Die Tchibo GmbH bietet im Zeitraum vom 23. Juli bis 26. August 2013 in Kooperation mit dem Hamburger Unternehmen Novadent Dentaltechnik für 24 Euro die sogenannte „ZahnersatzCard“ an. Die Kunden erhalten bei diesem Angebot hochwertigen Zahnersatz zu einem Preis, der bis zu 50 Prozent unter dem regulären liegt.

Die Inhaber der Novadent ZahnersatzCard erhalten eine Fünf-Jahres-Garantie auf Material- oder Herstellungsfehler und null Prozent Zinsen bei einer Finanzierung über zwölf Monate. Des Weiteren haben sie ohne weitere Laborkosten die Möglichkeit eines Upgrades auf metallfreie Vollkeramik. Die Karte ist nicht übertragbar und ab Kaufdatum 24 Monate gültig – innerhalb dieses Zeitraums kann sie allerdings für beliebig viele Leistungen verwendet werden.

Den Patienten ist es dabei selbst überlassen, welches Dentallabor den jeweiligen Zahnersatz anfertigt – sie müssen allerdings den Hinweis geben, dass sie Zahnersatz von Novadent wünschen oder im Vorfeld die Novadent-Praxispartnerliste einsehen. Nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans kann der Zahnersatz meist schon innerhalb von 14 Tagen eingesetzt werden.

Deutlich günstiger als regulär

Laut Preisübersicht kostet demnach ein Vollkeramik-Inlay 83 Euro statt 167 Euro, eine Vollkeramik-Krone 120 Euro statt 184 Euro und ein kompletter Zahnersatz mit 2 Teleskopen 799 Euro statt 922 Euro. Diese Preise beziehen sich ausschließlich auf die Material- und Laborkosten von Novadent, das Zahnarzthonorar kommt hinzu. Die unbedingte Voraussetzung für die Anfertigung muss die medizinische und technische Machbarkeit sein.

Guido Braun, Vize-Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), sieht das Angebot kritisch: „Tchibo verkauft alles vom Damenstrumpf bis zum Ohrhaarschneider.“ Der Zahnersatz passe nun nicht wirklich in dieses Portfolio. Offenbar wolle man mit diesem Angebot die GKV-Patienten anlocken. Fakt jedenfalls sei, dass nicht der Patient selbst das Dentallabor auswählen könne, sondern nur der Zahnarzt.



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