Am 28. Juni einigten sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) in Münster auf eine neue Gehaltserhöhung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFAs). Somit wird rückwirkend zum 1. Juli 2017 das Gehalt der ZFAs in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe zunächst um 2,8 Prozent und ab 1. Oktober 2018 um 2,5 Prozent erhöht. Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli auf 800 Euro im ersten, 840 Euro im zweiten und 900 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Der Tarifvertrag läuft bis zum 31. Dezember 2019. „Wir haben einen guten Ausgleich zwischen den Interessen unserer Praxen an moderaten Kostensteigerungen sowie den Belangen der Angestellten erreicht”, so Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ. “Wir erhoffen uns eine positive Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet und eine weiter steigende Attraktivität des ZFA-Berufs”.
Die Verbandspräsidentin Carmen Gandila ergänzt weiter: „Damit aus dem bestehenden Fachkräfteengpass und den zu erwartenden demografischen Veränderungen kein Fachkräftemangel wird, ist eine stärkere Mitarbeiterbindung in den nächsten Jahren besonders wichtig. Mit unserem Tarifergebnis lassen sich neue Beschäftigungspotenziale für den ZFA-Beruf aktivieren. Die Anreize sind bewusst gesetzt, um auch bei qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern das Interesse an diesem wichtigen Gesundheitsberuf zu wecken: Denn ZFA ist ein Beruf mit Zukunft, diversen Aufstiegsmöglichkeiten und guten Karrierechancen.”
Der Vertrag ist online einzusehen:
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