Dem Geraer Zahnarzt, der seine Praxismitarbeiterinnen heimlich gefilmt hatte, drohen nun auch berufliche Konsequenzen: Die Landeszahnärztekammer Thüringen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen haben jeweils Verfahren gegen den Zahnmediziner eingeleitet. Darüber informierte die Landeszahnärztekammer Thüringen.
Im Herbst hatte das Amtsgericht Gera den Zahnarzt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
“Spanner-Zahnarzt” droht Entzug der Approbation
Die Landeszahnärztekammer teilt mit, dass sie das gesamte Gerichtsverfahren gründlich beobachtet, um nach dessen Abschluss “berufsrechtlich reagieren zu können”.
„Wir Thüringer Zahnärzte berücksichtigen die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre unserer Angestellten. Deshalb werden wir uns mit allen Vorwürfen kritisch auseinandersetzen“, sagt Dr. Andreas Wagner, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen. Letztlich droht dem Zahnarzt der Entzug seiner Approbation – also der Erlaubnis, weiterhin als behandelnder Zahnarzt tätig zu sein.
Entzug der Kassenzulassung beantragt
Zusätzlich zu diesen berufsrechtlichen Maßnahmen hat die Kassenzahnärztliche
Vereinigung den Entzug der Kassenzulassung des Geraer Zahnarztes beantragt. Nach einer intensiven und mehrmonatigen Beratung wird hierüber der gemeinsame Zulassungsausschuss von Zahnärzten und Krankenkassen entscheiden.
Bei einer Bestätigung des Antrages darf der Zahnarzt keine Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln.
KEINE KOMMENTARE