Die S3-Leitlinien für das häusliche Biofilmmanagement geben wertvolle Empfehlungen. Unsere Expertin DH Ester Hoekstra hat sich für Euch die Leitlinien einmal etwas genauer angeschaut – vor allem mit Blick auf das Verwenden von Zahnpasta.
In den S3-Leitlinien für häusliches mechanisches Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis und für häusliches chemisches Biofilmmanagement in der Prävention und Therapie der Gingivitis stehen viele gute Empfehlungen. Die Autoren wollten beispielsweise herausfinden, welche Effekte die zusätzliche Verwendung von Zahnpasta beim Zähneputzen hat oder welche anderen allgemeinen Empfehlungen es etwa für die Zungenreinigung und die Instruktion und Motivation zur häuslichen mechanischen Biofilmkontrolle gibt.
Grundlage der S3-Leitlinie sind dabei die erarbeiteten Metaanalysen der Arbeitsgruppen. Sie konnten zeigen, dass bereits zweimal tägliches Zähneputzen das Risiko für gingivale Erkrankungen verringert. Und auch eine andere Frage war den Autoren wichtig: Wie hilfreich ist die Verwendung von Zahnpasta bei der Reduktion von Gingivitis?
Hohe Akzeptanz durch das Verwenden von Zahnpasta
Bereits zuvor konnten die Autoren der S2k-Leitlinie „Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen“ (Falkenburg et al. 2016) zeigen, dass Zahnpasta durch das enthaltende Fluorid oder andere aktive Substanzen aus kariologischer Sicht einen hohen Stellenwert hat. Außerdem spielt Zahnpasta eine große Rolle bei der Akzeptanz des Zähneputzens – dafür sorgt beispielsweise das Frischegefühl. Für die Reduzierung der Gingivitis scheint es jedoch den Studien zufolge keinen zusätzlichen Effekt durch die Verwendung einer Zahnpasta gegenüber dem Zähneputzen ohne Zahnpasta zu geben.
Für Implantate gilt die gleiche Annahme: Bisher liegen zu wenige Studiendaten vor, um eine andere Empfehlung zu ermöglichen. Die S3-Leitlinie für häusliches mechanisches Biofilmmanagement betont die Bedeutung der – bei den Patienten bereits fest etablierten – mechanischen Reinigung. Bei einer falschen Anwendung kann die mechanische häusliche Mundhygiene allerdings auch negative Folgen haben. Es gibt mehrere Studien (u.a. van der Weijden et al. 2015, Tomás et al. 2012, Kasuastik Dörfer 2010), die zwei verschiedene, negative Folgen unterscheiden: Zum einen sind Schäden an der Zahnhartsubstanz und dem umgebenden Weichgewebe in der Mundhöhle möglich, zum anderen kann das Verschlucken/Aspirieren von Hilfsmitteln körperliche Schäden wie eine Bakteriämie verursachen.
Tell-Show-Do-Prinzip
Dabei macht es bei möglichen Schäden an Zahnhartsubstanz und Weichgewebe keinen Unterschied, ob mit elektrischer oder Handzahnbürste geputzt wird. Beide sind gleichermaßen sicher und stellen keine klinisch relevanten Risiken für Hart- und Weichgewebe dar. Auch Einflussfaktoren wie Anpressdruck, Häufigkeit und Dauer des Putzens sind keine Faktoren für möglichen Schäden.
Was die Schäden durch das Verschlucken oder Aspirieren betrifft, finden sich vereinzelte Fälle, in denen das Weichgewebe in Folge unachtsamer Anwendung verletzt wurde. Deshalb gilt: Eine individuelle Instruktion und Reinstruktion mittels des Tell-Show-Do-Prinzips sind unentbehrlich für die Prävention bei Gingivitispatienten. Studien zeigen, dass das Risiko für das Auftreten einer temporären Bakteriämie während des Zähneputzens erhöht ist, wenn oraler Biofilm und gleichzeitig eine gingivale Entzündung vorhanden sind. Bei klinischer Entzündungsfreiheit besteht dieses Risiko nicht oder nur in vernachlässigbarem Maße.
Hilfsmitteln fehlt die klinische Evidenz
Auch andere häusliche Hilfsmittel zur mechanischen Biofilmkontrolle behandelt die S3-Leitlinie, ihnen fehlt es allerdings an klinischer Evidenz. Eine Ausnahme sind die Zungenreiniger, deren klinische Relevanz in der Behandlung des Mundgeruchs liegt. Durch die Verwendung von Zungenreinigern können Biofilme auf der Zunge reduziert werden, wodurch intraorale Ursachen des Mundgeruchs vermindert werden. Aber auch bei Zungenreinigern fehlt die Evidenz für einen zusätzlichen Effekt bei der Nutzung gegenüber der alleinigen Verwendung von Zahnbürsten. Auch die Beweise für eine karies- oder parodontitispräventive Wirkung sind nicht belegt.
Bei der Instruktion und Motivation sollte der Schwerpunkt nicht nur auf den Faktoren Putzdauer und -methode liegen. Außerdem sollten die Patienten auch über die Bedeutung der Anwendung von individuell ausgesuchten Hilfsmitteln aufgeklärt werden.
Zusatznutzen von Mundspüllösungen durch S3-Leitlinie belegt
Wie die aktuelle S3-Leitlinie zum chemischen Biofilmmanagement belegt, kann auch eine Mundspüllösung zur Unterstützung der Prophylaxe empfohlen werden. Sowohl für die Wirkung auf Plaque als auch auf Gingivitis bestätigt die Leitlinie einen großen Effekt von Mundspülungen mit ätherischen Ölen – und das bei einer hohen Qualität der Evidenz.
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