Diese Diskrepanz könnte auch darauf zurückzuführen sein, dass der Begriff "Praxismanagerin" keine geschützte Berufsbezeichnung ist und es keine entsprechende Prüfung seitens der Bundeszahnärztekammer gibt. So kann es sein, dass sich Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Tätigkeiten und unterschiedlicher Verantwortung dennoch gleich bezeichnen. Es gibt allerdings vereinzelt Fortbildungen der Kammern speziell für das Praxismanagement. So bietet die Zahnärztekammer Nordrhein den berufsbegleitenden Lehrgang "Assistentin für Zahnärztliches Praxismanagement" an.
Mit steigender Berufserfahrung steigt auch das Gehalt. So erhalten Praxismanagerinnen in den ersten drei Berufsjahren im Schnitt rund 27.000 Euro – das entspricht in etwa dem Jahresgehalt einer ZMF/ZMP mit gleicher Berufserfahrung. Mit mehr als neun Jahren Erfahrung im dem Job sind 37.300 Euro möglich.
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