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Zahnarzt entlässt hilfsbereite Assistentin

Zu nett und freundlich?

Zahnarzt entlässt hilfsbereite Assistentin

So geht es nicht weiter! Eine junge Zahnarztassistentin wehrt sich gegen den rauen Umgangston ihres Chefs.

Copyright © SIphotography/istockphoto

Hast Du schon einmal einen rauen Umgangston bei Dir in der Praxis erlebt? Und vielleicht sogar eingegriffen, wenn sich jemand im Ton vergriffen hat? Genau das ist einer ZFA aus Niederösterreichjetzt zum Verhängnis geworden: Die 18-Jährige wurde von ihrem Chef entlassen, weil sie um einen freundlicheren Umgangston gebeten hatte.

Der Zahnarzt hatte in einer niederösterreichischen Praxis einen 16-jährigen Auszubildenden angeschnauzt. Der Grund: Der junge Kollege war mehrfach daran gescheitert, Abformmasse herzustellen – eine Aufgabe, die ein hohes Maß an handwerklicher Präzision erfordert und auch für erfahrene Zahntechniker und Zahntechnikerinnen eine Herausforderung darstellt.

Entlassung ungerechtfertigt

Die 18-jährige Assistentin bekam diese Situation mit und ergriff Partei für den Auszubildenden. Sie bat bei ihrem Chef um einen freundlicheren Umgangston. Offenbar war dies Grund genug für ihren Chef, sie zu entlassen. Doch die junge Frau nahm das nicht ohne Protest hin und zog mithilfe des Rechtsschutzes der zuständigen Arbeitskammer (AK) vor das Arbeits- und Sozialgericht.

Ihr ehemaliger Chef verstrickte sich bei der Begründung für die Entlassung in Widersprüche. Weitere Zeugen sagten aus, dass das Verhalten des Zahnarztes kein Einzelfall war. „Das Gericht bewertete die Entlassung daher als ungerechtfertigt“, so AK Niederösterreich-Präsident und -Vorsitzender des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Niederösterreich (ÖGB NÖ) Markus Wieser. Die Entlassung wurde in eine Kündigung umgewandelt.

Courage wird belohnt

Für die junge Frau hat dieses Urteil positive Folgen: All ihre Ansprüche dem Chef gegenüber wurden fällig. Heißt konkret: Am Ende wurden der couragierten jungen Zahnarztassistentin nicht nur 3.862 Euro zugesprochen, sondern sie kann sich auch über eine rasch gefundene neue Arbeitsstelle freuen. Der Auszubildende wechselte ebenfalls in eine neue Praxis, wo er mittlerweile die Ausbildung fortführen kann.

Quelle: Arbeiterkammer Niederösterreich



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