Gute Nachricht für alle ZFA, die nach Tarifvertrag bezahlt werden: Das Gehalt für Zahnmedizinische Fachangestellte steigt zum 1. Oktober 2018. Allerdings profitieren davon nur Mitarbeiter in bestimmten Bundesländern.
Es sind zwar keinen großen Sprünge, aber immerhin: Das Tarifgehalt der ZFA steigt um 2,5 Prozent. Darauf hatten sich die Tarifpartner – der Verband medizinischer Fachberufe e.V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Zahnmedizinischen Fachangestellten (AAZ) – bereits Ende Juni 2017 in Münster geeinigt. Darauf berufen können sich allerdings nur Zahnmedizinische Angestellte, die in Hamburg, Hessen, im Saarland und in Westfalen-Lippe arbeiten, denn nur dort tritt der Vergütungstarifvertrag in Kraft.
Verdienst ZFA: Bruttogehalt von 2.458,50 Euro möglich
Mit der der jetzt erreichten, zweiten Stufe beginnen die Tarifgehälter für vollzeitbeschäftigte Berufsein-steiger/innen in Tätigkeitsgruppe I bei 1891 Euro. Bei entsprechender Fortbildung ist es möglich, bereits in den ersten drei Berufsjahren bis in Tätigkeitsgruppe V aufzusteigen und ein Bruttogehalt von 2.458,50 Euro zu erhalten.
Der Tarifvertrag steht online auf www.vmf-online.de/zfa-tarife. Hierin wird auch auf aufgeschlüsselt, welche Qualifizierungen für welche Tätigkeitsgruppe erforderlich sind.
Für Auszubildende ändert sich nichts, hier gilt bereits seit Juli 2017 die Regelung: Im 1. Ausbildungsjahr beträgt die Vergütung 800 Euro/Monat, im 2. Ausbildungsjahr 840 Euro/Monat und im 3. Jahr 900 Euro/Monat.
Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e. V.: „Bei dem herrschenden Fachkräftemangel wäre es jetzt an der Zeit, dass die Zahnärzte ihre Verantwortung als Arbeitgeber und Ausbilder erkennen und darauf dringen, endlich auch in den tariflosen Bereichen Tarifverträge für ZFA abzuschließen, um bundesweit eine gerechte Bezahlung für die Mitarbeiter/innen in Zahnarztpraxen ermöglichen.“
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