Eigentlich sollte die GOZ-Extravergütung nur bis zum 31. März 2021 gelten. Doch nun haben sich Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern darüber verständigt, dass die Corona-Hygienepauschale ein weiteres Mal verlängert wird.
Die Hygienepauschale wurde um weitere drei Monate verlängert bis zum 30. Juni 2021. Das legte das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen in ihrem 39. Beschluss fest. Zahnärzte können seit 1. Januar 2021 nach GOZ Nr. 3010 die Extravergütung in Höhe von 6,19 Euro abrechnen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 GOZ darstellen, schreibt PKV.
“Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dementsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. Juni 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.”
Quelle: PKV
KEINE KOMMENTARE