Es gibt immer mehr Urteile zur neuen GOZ. Die BZÄK hat sie in einer Datenbank strukturiert. Hier können Zahnärzte und andere Interessierte die Urteile im Volltext lesen, herunterladen und selbst neue Urteile mitteilen.
Seit dem 1. Januar 2012 gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Inzwischen liegt eine Reihe von Urteilen zur neuen GOZ vor, so dass es erforderlich war, das Informationsangebot zu strukturieren. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat daher eine Datenbank konzipiert, die allen Interessierten die Möglichkeit bietet, nach Urteilen zur neuen GOZ zu recherchieren, die Urteile im Volltext einzusehen und zur Weiterverwendung herunterzuladen.
Nutzer können nach Paragraph und nach Gebührennummer suchen oder in der Freitextsuche nach für sie relevanten Stichworten recherchieren. Außerdem gibt es verschiedene Übersichten, wo sich der Zahnarzt zum Beispiel einen Überblick über alle aktuellen Urteile verschaffen kann.
Die Urteilsdatenbank wird umso wertvoller, je vollständiger sie die Rechtsprechung abbildet. Aus diesem Grund bittet die BZÄK alle Nutzer – Zahnärzte, Patienten, PKV-Unternehmen, Beihilfestellen, Rechtsanwälte und Gerichte usw. – bislang nicht erfasste Urteile mitzuteilen. Auf der Website steht unter dem Punkt "Urteil einreichen" dazu ein Formular bereit, mit dem unkompliziert ein Urteil oder Beschluss eingereicht werden kann – auf Wunsch auch anonym.
>> Zur Datenbank für GOZ-Urteile
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