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Beratungen in abschließender Phase

Der Weg der UPT in den BEMA

Bereits Mitte 2021 könnte es so weit sein, dass Du die UPT über den BEMA abrechnen kannst.

Copyright © Gina Sanders / Adobe Stock

In Berlin finden aktuell Verhandlungen statt, die dazu führen könnten, dass sich im kommenden Jahr in der Abrechnung einiges verändert. Dabei könnte ein Wunsch erfüllt werden, den viele an der Prophylaxe Beteiligte schon lange hegen: die Aufnahme der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) in den Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA).

Bei Patienten, die bereits an einer Parodontitis erkrankt sind, reichen Maßnahmen wie Mundhygiene-Instruktionen (MHI) oder Professionelle Zahnreinigung (PZR) nicht mehr aus. „Diese Patienten müssen zunächst systematisch parodontal therapiert und anschließend mittels Unterstützender Parodontitistherapie (UPT) kontinuierlich und in der Regel lebenslang nachbetreut werden.“1

Bisherige Abrechnungsmöglichkeiten ungenügend

Die UPT sollte, in Abhängigkeit vom individuellen Risiko, in der Regel ein- bis viermal jährlich erfolgen. Sie beinhaltet: Mundhygieneinstruktion und Motivation des Patienten, professionelle mechanische Plaqueentfernung sowohl supra- als auch subgingival, Erhebung des aktuellen Entzündungs- und Mundhygienezustandes, Erhebung eines parodontalen Befundes und falls notwendig die subgingivale Reinigung (wieder-)erkrankter und vertiefter Zahnfleischtaschen. Die UPT beinhaltet somit nicht nur PZR und MHI, sondern geht weit über sie hinaus.

In der Abrechnung spiegelt sich dieser Unterschied bisher nur ungenügend wider. Die gebührenrechtliche Definition der PZR in der GOZ-Nr. 1040 und deren Berechnungsbestimmung enthält explizit nicht die Entfernung subgingivaler Beläge, wie es für eine UPT notwendig wäre. Die Entfernung subgingivaler Beläge könnte durch die Leistung, die unter den GOZ-Nrn. 4070 (einwurzeliger Zahn)/4075 (mehrwurzeliger Zahn) beschrieben ist, abgegolten sein. Diese Gebührennummern beschreiben allerdings eine parodontalchirurgische Therapie, die zudem nicht delegierbar ist. Die nichtchirurgische PA-Therapie wird deswegen oft über eine Analogberechnung von Gebührennummern aus der GOZ oder GOÄ berechnet, die ähnlich schwierig sind wie die nichtchirurgische subgingivale Konkremententfernung.

Aufnahme der UPT in den BEMA wird diskutiert

Diese „Lücke im Verordnungstext“1 könnte bald geschlossen werden. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) veröffentlichte bereits 2017 gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) ein „Konzept für die Behandlung von Parodontalerkrankungen bei Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung“. Die darin erarbeiteten Modelle für eine Aufnahme der UPT in den BEMA werden aktuell im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) diskutiert.

Für die Zahnärzte sitzt die KZBV im G-BA. Aus Kreisen der KZBV heißt es, dass die Beratungen in der Tat in der Endphase seien. Das Plenum des G-BA wird voraussichtlich noch vor dem Ende des Jahres 2020 über die Aktualisierung der entsprechenden Richtlinie beschließen. Die Verhandlungen im Bewertungsausschuss sollen dann anschließend möglichst bis etwa zur Jahresmitte 2021 abgeschlossen sein.

Abrechnung schon Mitte 2021 möglich

Laut KZBV berät der G-BA derzeit abschließend über die Ausgestaltung der an die aktuellen zahnmedizinischen Erkenntnisse angepassten PAR-Behandlungsstrecke. Das schriftliche Stellungnahmeverfahren und die Anhörung der maßgeblichen Fachgesellschaften sind bereits beendet. Ziel der KZBV ist es, in den Verhandlungen die Versorgungsstrecke praxistauglich an den aktuellen Stand der zahnmedizinischen Erkenntnisse anzupassen. Diese Anpassung beinhaltet u. a. die Berücksichtigung der aktuell geltenden Klassifikation sowie die erforderliche Ausgestaltung der strukturierten Nachsorge.

Werden die Verhandlungen bis Ende des Jahres erfolgreich abgeschlossen, kann Mitte 2021 die Behandlung von Parodontitis-Patienten über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Dann wäre endlich Schluss mit der Suche nach der passenden Gebührennummer für die UPT.

Quelle:

1 Mundhygieneinstruktion, professionelle Zahnreinigung, unterstützende Parodontitistherapie: Der kleine (große) Unterschied. Johannes Einwag, Alexander Raff, Quintessenz Zahnmedizin, September 2020

 



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