Leistungen, die nicht durch die Krankenkasse bezahlt werden gelten als Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL. Dass die Professionelle Zahnreinigung nicht unter diese Leistungen gelistet werden sollte, forderten nun Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in einer Pressemitteilung.
„Die PZR ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame Präventionsleistung. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sind in Deutschland oralprophylaktische Maßnahmen nach dem 18. Lebensjahr aber zu Recht in die Eigenverantwortung der Patienten gestellt. Die Klassifizierung der PZR als IGeL-Leistung ist daher sachlich falsch und eine bewusste Irreführung von tausenden Versicherten. Das ist sehr bedauerlich und wirft zugleich ein schlechtes Licht auf die – angeblich neutrale – Berichterstattung des MDS in Form von Rankings und Reporten“, sagte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
“Unklare” Bewertung durch IGeL-Monitor
Der Medizinische Dienst (MDS) des GKV-Spitzenverbandes betreibt seit sechs Jahren den sogenannten IGeL-Monitor, auf der die gängigsten dieser Selbstzahlerleistungen bewertet werden. Das Fazit über die PZR dort: „…wir bewerten die Professionelle Zahnreinigung bei Erwachsenen ohne Parodontitis (Abbau des Zahnhalteapparats) als unklar“. Grund für diese Einschätzung sei, „dass sich keine aussagekräftige Studie finden ließ, die einen Nutzen der Professionellen Zahnreinigung belegt. Gleichzeitig sehen wir aber auch keine Hinweise auf einen Schaden.“
„Vor allem für Patienten mit Parodontitis und hohem Kariesrisiko ist die PZR eine wichtige prophylaktische und therapeutische Behandlung“, so BZÄK-Vizepräsident Prof. Dr. Dietmar Oesterreich. In Deutschland leidet etwa die Hälfte aller Erwachsenen an parodontalen Erkrankungen unterschiedlicher Schweregrade. Die zahnmedizinische Notwendigkeit einer PZR sollte von Seiten der Kassen daher positiv herausgestellt, statt immer wieder in Frage gestellt werden, fordern KZBV und BZÄK.
Welche Krankenkassen in welchem Umfang die PZR bezuschussen, können Sie hier in einer Auflistung der BZÄK nachlesen.
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