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Röntgenschein

Den Röntgenschein müssen MFA / AH und ZFA nach §24 Abs. 2 Satz 4 Röntgenverordnung innerhalb eines 90-Stunden-Kurses erwerben, um Röntgengeräte zu bedienen bzw. Röntgenstrahlen am Menschen anwenden zu dürfen. Durch diesen Schein werden die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nach §18a RöV erlangt, welche alle fünf Jahre aktualisiert werden müssen.