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Chance für einen gesundheitspolitischen Kurswechse...

Chance für einen gesundheitspolitischen Kurswechsel nutzen

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ruft die neue Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit der Zahnärzteschaft die großen Erfolge bei der Mundgesundheit zu sichern und Grundlagen für die notwendige Planungssicherheit der Praxen zu schaffen.  

Prävention als festen Bestandteil der Gesundheitsversorgung etablieren
Vor diesem Hintergrund appellieren die Vertreterinnen und Vertreter an die Politik, gemeinsam den Erfolgsweg der Prävention konsequent weiterzugehen und Prävention zum Leitbild einer zukünftigen Gesundheitspolitik zu machen. Denn allein eine umfassende Präventionsorientierung im Gesundheitswesen verbessert nicht nur die Gesundheit, sondern reduziert letztlich mittel- und langfristig die Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Die Regierungsparteien müssen ihre Ankündigung, dass der Prävention eine zentrale Rolle bei der zukünftigen Ausgestaltung unseres Gesundheitssystems zukommen soll, nun mit Leben füllen. Hierzu zählt unbedingt, die präventionsorientierte Parodontitistherapie als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung gesetzlich zu verankern und eine vollumfängliche Vergütung zu gewährleisten. Fatale politische Fehler für die Versorgung, wie sie in der vergangenen Legislaturperiode mit kurzsichtigen Kostendämpfungsmaßnahmen begangen wurden, dürfen sich hingegen nicht wiederholen. Will man die großen Herausforderungen im Gesundheitswesen wirksam meistern, muss die Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Nicht zuletzt muss auch die Selbstverwaltung wieder gestärkt und bei künftigen Gesetzgebungsverfahren frühzeitig eingebunden werden. Wir stehen hierfür mit unserer Expertise und unseren Erfahrungen aus dem Praxisalltag bereit“, erklärte Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

Versorgungsfremde Investoren regulieren, Bürokratie abbauen
Zu einem leistungsfähigen Gesundheitssystem gehöre auch, die zahnärztlichen Versorgungsstrukturen zukunftsfest zu machen. Dazu muss es gelingen, das Netz der freiberuflichen Praxen nachhaltig zu stärken. Hierzu braucht es einen politischen Gestaltungswillen für niederlassungsfreundliche Rahmenbedingungen sowie Unterstützung für die Anstrengungen der Selbstverwaltung in diesem Bereich.
Die Vertreterversammlung fordert die Bundesregierung zudem dazu auf, bis spätestens Ende des Jahres einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die nachgewiesenen Gefahren von investorenbetriebenen MVZ – sogenannten iMVZ – für die Patientenversorgung wirksam eindämmt. „Wir sind sehr froh, dass die Politik den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf iMVZ endlich erkannt hat. Jetzt ist entscheidend, dass wirksame Instrumente auch gesetzlich verankert werden. Eine räumliche sowie eine fachliche iMVZ-Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser ist dabei unverzichtbar, lediglich Transparenz über Eigentümerstrukturen zu schaffen, reicht hier nicht aus“, sagte Hendges.
Zusätzlich müsse der längst überfällige Bürokratieabbau im Gesundheitswesen von der Bundesregierung umfassend und vor allem zügig angegangen werden, um die zahnärztliche Versorgung mit zielgenauen Maßnahmen sowohl bei der Praxisgründung als auch im Versorgungsalltag schnellstmöglich zu entlasten.

Digitalisierung braucht Anreize, keine Sanktionen
Ein Paradigmenwechsel sei auch bei der Digitalisierung erforderlich. „Politische Terminvorgaben sowie Sanktionen beim Honorar und Kürzungen der TI-Pauschale schaden der Akzeptanz der Digitalisierung und müssen weg. Stattdessen sollte die Nutzung durch Anreize gezielt gefördert werden. Hierfür muss die Politik die Weichen stellen“, forderte Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zugleich begrüßte er den Start der elektronischen Patientenakte (ePA) auf freiwilliger Basis: „Dafür hat sich die KZBV gemeinsam mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eingesetzt. Das ist der richtige Weg, um die aktuellen Probleme hell auszuleuchten und dafür zu sorgen, dass die ePA fit gemacht wird. Sie hat das Potential, die Versorgung und die Praxisabläufe zu verbessern; aktuell stimmen aber noch nicht alle Voraussetzungen“, betonte Pochhammer.

Funktionalität der ePA bestimmt ihre Akzeptanz in den Praxen
Daran anknüpfend bekräftigte Dr. Ute Maier, stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, dass es umso wichtiger gewesen sei, den zum 1. Juli 2025 geplanten Start für die Anwendung des elektronischen Medikationsplans auf das 2. Quartal 2026 zu verschieben. „Die Akzeptanz der ePA in den Praxen wird stark davon abhängen, ob die ePA leicht zu befüllen ist und die einzelnen Anwendungen problemlos funktionieren. Ein Friedhof von vielen unstrukturierten Daten nützt weder den Zahnärztinnen und Zahnärzten noch den Versicherten“, stellte Maier klar. Völlig unverständlich sei daher, dass beim geplanten Medizinischen Informationsobjekt (MIO) „Bildbefund“ die Einstellung von Röntgenbildern aus der zahnärztlichen Behandlung nicht berücksichtigt werden soll. „Sofern sich hieran nichts ändert, macht dieses MIO im zahnärztlichen Bereich überhaupt keinen Sinn“, warnte Maier.
Zwei Tage diskutiert die Vertreterversammlung in Köln standespolitische Themen und fasst richtungsweisende Beschlüsse. Diese sowie die Reden der Vorstandsmitglieder stehen zeitnah auf der Website der KZBV zur Verfügung.

Hintergrund: Die Vertreterversammlung der KZBV
Die Vertreterversammlung ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan der KZBV und zugleich oberstes Entscheidungsgremium der knapp 63.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte, die an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland teilnehmen. Sie hat 60 Mitglieder: Gesetzlich vorgeschriebene Mitglieder sind die oder der Vorsitzende jeder KZV und eine Stellvertretung.

 

Quelle: KZBV



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