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Standardvorgehensweisen in der Zahnarztpraxis

Konkrete Hilfestellungen und Anweisungen

Standardvorgehensweisen in der Zahnarztpraxis

Zu den Standardvorgehenweisen im Handout gehört als erstes ein Telefongespräch mit dem Patienten, in dem wichtige Informationen abgeklärt werden.

Copyright © Böll/DÄV

Die Corona-Pandemie stellt besonders Zahnarztpraxen vor Herausforderungen. Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben aus diesem Grund ein wissenschaftlich abgesichertes Handout erstellt, das in dieser Zeit Standardvorgehensweisen für die Zahnarztpraxis bei der Patientenbehandlung umfasst.

Das Handout trägt den Titel „System von Standardvorgehensweisen für Zahnarztpraxen während der Coronavirus-Pandemie“ und gibt konkrete Hilfestellungen. Anhand von Flussdiagrammen, Anamnesebögen und einer Übersicht der Vorgehensweisen bietet es eine Orientierung für Dich und Deine Kolleginnen in der Praxis.

Telefonabsprachen bei Patienten mit und ohne Termin

Die Grundidee der Standardvorgehensweisen in der Praxis ist einfach: Für jeden Patienten soll als erstes geprüft werden, ob eine zahnmedizinische Behandlung unverzüglich erfolgen muss. Anschließend muss festgestellt werden, ob beim Patienten eine Coronavirus-Infektion oder ein Verdacht darauf vorliegt. Nach diesen Ergebnissen richten sich danach das weitere Vorgehen.

In zwei Flussdiagrammen werden zunächst die Ausgangssituationen durchgespielt. Entweder rufst Du bei einem Patienten an, der bereits einen Termin hat oder ein Patient ruft bei Dir in der Praxis zwecks Terminvereinbarung an. In beiden Fällen wird die Notwendigkeit einer Behandlung und eine mögliche Infektion abgefragt. Noch offene Fragen werden im Anamnesebogen abgefragt.



Behandlung von Patienten ohne Infektion

Nach den Telefongesprächen erfolgt die Behandlung. Hier klärst Du zunächst ab, wie dringend die Behandlung ist. Ist sie zwingend notwendig oder der Patient kann es nicht sicher sagen, dann erfolgt die weitere Diagnostik und Behandlung in der Praxis. Andernfalls solltest Du den Termin auf später verschieben.


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Behandlung von Patienten mit Infektion

Liegt bei dem Patienten eine Infektion mit COVID-19 oder ein Verdacht darauf vor und eine zahnmedizinische Behandlung ist zwingend erforderlich, dann erfolgt diese nur in einem zahnmedizinischen Behandlungszentrum oder Schwerpunktpraxis. Erhalt der Unterlagen aus der Praxis oder der Krankentransport zum Behandlungszentrum ist mit dem Patienten vorab zu klären. Wird der Patient bei Dir in der Praxis behandelt, darf dies nur unter Einhaltung erhöhter hygienischer Schutzvorkehrungen geschehen. Dazu gehört neben der Planung der Behandlung auch die Vorbereitung eines Isolierzimmers und die persönliche Schutzausrüstung.

Alle Flussdiagramme und Standardvorgehensweisen für die Zahnarztpraxis findest Du hier zum Nachlesen im Handout.

 



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  1. Dr. Wolf-Dieter Seeher

    15 April

    Wie gut, dass ich Zahnarzt bin und nicht Rezeptionistin! Dieses 55-seitige sog. “Handout”, gefunden auf “Dental-Team”, ist kompletter Schwachsinn, weil sich hier offenbar ein Mensch mit Schreibtischkenntnissen ein Monstrum ausgedacht hat, dass völlig umständlich dargestellt und damit unbrauchbar ist. Und das auch noch auch noch gewürzt Selbstverständlichkeiten und mit überflüssigen Floskeln, z.B. “(bestimmungsgemäßer Gebrauch)” der Instrumente. Ja was denn sonst?? Wofür haben unsere tollen Mitarbeiterinnen denn mal ihren wirklich komplexen und anspruchsvollen Beruf gelernt!? Obendrein muss sowas ja auch in Deutschland als “SOP” bezeichnet werden, und weil die dummen Leser nicht wissen, was das ist, werden “SOP”, “ZA” und “ZFA” auf jeder Seite schön hellblau unterlegt erklärt …
    Schade, dass eine im Prinzip so wichtige Angelegenheit mangels gesunden Menschenverstands dermaßen verhunzt wird, dass es keiner mehr verstehen geschweige sich merken kann.
    Dr. Wolf-Dieter Seeher, München

    • Jenny Hoffmann

      16 April

      Sehr geehrter Herr Dr. Seeher,

      wir können Ihren Unmut über die aktuelle Situation durchaus nachvollziehen.
      Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nicht um ein von DENTAL team erstelltes Dokument handelt, sondern ein offizielles Dokument des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
      Wir als Magazin für das Praxisteam informieren lediglich darüber, welche berufsrelevanten Entwicklungen und Empfehlungen es gibt – ganz generell im Praxisalltag und auch in Bezug auf COVID-19.
      Da dieses Dokument unbestreitbar eine relevante Information darstellt, haben wir diese Meldung dazu verfasst. Für den Inhalt des Handouts sind wir jedoch nicht verantwortlich.

      Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.
      Ihr DENTAL team

  2. Dr. Wolf-Dieter Seeher

    16 April

    Sehr geehrte Frau Hoffmann,

    danke für die schnelle Reaktion. Ich wollte auch nicht Sie oder Ihre online-Redaktion für den Inhalt verantwortlich machen und gebe Ihnen völlig Recht, dass von “höchster Stelle” wie dem IDZ verabschiedete Informationen Ihrerseits bedenkenlos weitergegeben werden können und sollten. Was sich allerdings die Herren und Damen Verfasser der 55-seitigen Instruktion gedacht haben, wird uns vermutlich genauso wenig wie allen Kollegen (incl. einer QM-Verantwortlichen einer namhaften Münchener Klinik) , mit denen ich darüber gesprochen habe, erklärlich sein. Jeder schüttelt den Kopf, aber wir Zahnärzte haben den Krampf leider bezahlt.
    Das wird andernorts noch diskutiert werden. Es ist jetzt auch nicht der richtige Zeitpunkt, alles mit Kritik zu übersäen, denn immerhin geben sich alle Beteiligten viel Mühe, das Beste aus der Situation zu machen. Es ist aber leider – wie man sieht – auch die Stunde der Technokraten und Bürokraten, offenbar nicht immer die der Praktiker.
    Ich wollte nicht zuletzt Ihren Leserinnen und Lesern ein bisschen Mut machen, dass sie nicht in einen Weinkrampf verfallen müssen, wenn Sie das Ding nicht umsetzen können. Meine Mitarbeiterinnen sehen sich jedenfalls nicht dazu in der Lage, beherrschen die augenblickliuche Situation aber trotzdem dank “gesunden Menschenverstands” ganz hervorragend.

    Allen ein gutes Durchkommen
    Ihr Wolf-Dieter Seeher

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