Bei den seit November 2024 geführten Verhandlungen über den Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) gibt es noch kein Ergebnis. Auch in den Gesprächen am 8. Januar 2025 konnte kein für beide Seiten annehmbarer Kompromiss erzielt werden. Lediglich bei den Ausbildungsvergütungen besteht Einigkeit auf eine Anhebung auf das Niveau des Tarifvertrages von MFA und damit auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab welchem Datum diese Beträge wirksam werden, ist Gegenstand der Verhandlungen und wird nach Abschluss der Verhandlungen bekannt gegeben.
Tarifpartner für die ZFA sind die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und Landesteil Westfalen-Lippe (AAZ) sowie der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf). Zahnarzt Hans-Joachim Beier, Vorsitzender der AAZ erklärt dazu: „Wir verstehen die Anliegen des vmf und sind weiterhin bereit, über eine faire Entlohnung zu verhandeln. Dabei müssen wir jedoch sicherstellen, dass jede Lösung auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Zahnarztpraxen berücksichtigt“. Der Vergütungstarifvertrag für Zahnmedizinische Fachangestellte und der Vergütungstarifvertrag für Auszubildende zum/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten in Hamburg, Hessen, Niedersachsen, im Saarland und im Landesteil Westfalen-Lippe vom 14.11.2023 befinden sich in der Nachwirkung und gelten somit weiter. Beide Verhandlungspartner signalisieren weiterhin Verhandlungsbereitschaft. Weitere Informationen insbesondere begleitende Medien finden Sie unter dem folgenden Link: Tarifrunde für Zahnmedizinische Fachangestellte
Quelle: Zahnärztekammer Westfalen-Lippe
Bild: Adobe Stock, Mentor
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