Seit Jahresanfang 2022 ist es verpflichtend: das elektronische Rezept (E-Rezept). Seit diesem Zeitpunkt müssen Vertragszahnärztinnen und Vertragsärzte verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich elektronisch verordnen.
Dies nahm die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) zum Anlass und ergänzte ihre stark nachgefragte Spezialleitfadenserie zur Telematikinfrastruktur (TI). Der neue Baustein spricht speziell Zahnärztinnen, Zahnärzte und das Fachpersonal in Praxen an. In der neuen Broschüre „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ gibt es detaillierte Informationen zu den Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen. Außerdem beschreibt sie zugleich konkrete Anwendungsszenarien des E-Rezepts im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung. Des Weiteren bietet sie Antworten auf wichtige Fragen zu dem Thema sowie eine Auflistung der Quellen für weitere Informationen.
Der Leitfaden „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ findet Ihr ebenso wie weitere Informationsmaterialien kostenfrei auf der Website der KZBV. Bei Bedarf aktualisiert und erweitert die KZBV das Informationsangebot.
Update: Neuer Informationsfilm
Um speziell Zahnarztpraxen auf die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) vorzubereiten, hat die KZBV einen neuen Informationsfilm produziert, der auf die besonderen Belange des Berufsstands abstellt. Der Clip erläutert in knapp drei Minuten anschaulich und allgemeinverständlich Grundlagen, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der digitalen Anwendung E-Rezept. Zudem illustriert er konkrete Anwendungsszenarien und Vorteile im Rahmen der zahnärztlichen Versorgung.
Hintergrund: Das E-Rezept
Bereits heute können Zahnarztpraxen das E-Rezept im Rahmen der verlängerten Testphase erproben und erste Erfahrungen sammeln – und viele beteiligen sich aktiv. Die Testphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die zuvor vereinbarten Qualitätskriterien, vor allem mindestens 30.000 abgerechnete E-Rezepte, erreicht worden sind. Dann kommt das E-Rezept – nach dem Willen des Gesetzgebers – in einem schrittweisen Rollout als Pflichtanwendung in die Versorgung und ersetzt das herkömmliche Muster 16-Formular für alle apothekenpflichtigen Arzneimittel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
Das Rezept wird verschlüsselt in einem zentralen Dienst der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert, nachdem die Verordnungsdaten im Praxisverwaltungssystem zusammengestellt und mit dem eZahnarztausweis signiert wurden. Der Zugriff wird über einen sogenannten „(Zugriffs-)Token“ gesteuert, der zusammen mit dem E-Rezept erzeugt wird. Patientinnen und Patienten können wählen, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder die Einlöseinformation (den „Token“) in der Praxis als Ausdruck erhalten möchten.
Hintergrund: TI-Leitfadenserie der KZBV
Die veröffentlichte Serie von Spezialleitfäden der KZBV richtet sich inhaltlich ganz nach den Bedürfnissen der Zahnärzteschaft und des Praxisteams. Dazu zählen – neben dem neuen Leitfaden zum E-Rezept – die Publikationen „Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“, „Telematikinfrastruktur – ein Überblick“, „Elektronischer Medikationsplan/Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung (eMP/AMTS)“, „Notfalldatenmanagement (NFDM)“ sowie ein Leitfaden zum Nachrichtendienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Ein allgemeinverständlicher Randtext dient dabei der Zusammenfassung und Orientierung. Sämtliche Publikationen sind jeweils als kostenfreie pdf-Datei auf der Website der KZBV abrufbar. Sie sollen Praxen die Anbindung an die TI – Deutschlands größtes Gesundheitsnetz – erleichtern.
Quelle: KZBV
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