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ZFA: 12 Euro Mindestlohn reicht nicht aus!

Verband medizinischer Fachberufe e.V.

ZFA: 12 Euro Mindestlohn reicht nicht aus!

Jede achte ZFA wird voraussichtlich von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren.

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Die nächsten Tarifverhandlungen für Zahnmedizinische Fachangestellte beginnen am 8. April in Saarbrücken. Für Euch verhandelt der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (VmF) und fordert bereits im Vorfeld, dass Arbeitgeber ihre ZFA nicht mit dem Mindestlohn abspeisen sollen.

Anfang April startet die Tarifrunde zwischen dem VmF und der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen für Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnarzthelfer/innen (AAZ). Die Tarife gelten für Hamburg, Hessen, Saarland und den Landesteil Westfalen-Lippe. Zuvor hatte der VmF Umfragen gestartet, um einen Überblick darüber zu erlangen, wie die derzeitige Gehaltssituation bei ZFA aussieht. Und das Ergebnis ist nicht gerade optimal.

6 Prozent der ZFA erhalten momentan den Mindestlohn

„Aus unseren bisherigen Umfragen schätzen wir, dass etwa sechs Prozent der rund 200.000 Zahnmedizinischen Fachangestellten derzeit nur den Mindestlohn erhalten. Jede*r achte ZFA wird voraussichtlich von der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro profitieren“, sagt Verbandspräsidentin Hannelore König. Für diese ZFA sei das natürlich eine positive Nachricht, doch der VmF als Gewerkschaft sei damit überhaupt nicht zufrieden. ZFA müssten mehr als nur den Mindestlohn verdienen. Dieser beziehe sich auf ungelernte Tätigkeiten. ZFA haben jedoch eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen.

„Sie leisten in den Zahnarztpraxen eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden anderer Menschen hat. Dies ist allgemein als ein entscheidendes Kriterium der Entgeltbemessung anerkannt. Jede*r Arbeitgeber*in sollte sich deshalb bewusst sein, dass ZFA nicht mit einem Mindestlohn abgespeist werden dürfen – selbst wenn dieser bei 12 Euro pro Stunde liegt“, fordert König weiter. Als Orientierung für Regionen ohne Tarifverträge seien diese ein bewährtes Mittel. Etwa ein Viertel der ZFA erhält bundesweit ein Tarifgehalt oder am Tarif orientiertes Gehalt. 36 Prozent würden laut König übertariflich bezahlt.

Lohnabstand muss sichtbar sein

Eine höhere Tarifverbindlichkeit, beispielsweise über einen bundesweiten Tarifvertrag, würde sich signifikant positiv auf die Situation der ZFA auswirken. Denn auch im Jahr 2022 wollen laut Umfragen noch immer 35 Prozent den Beruf wechseln oder haben über einen Wechsel häufig nachgedacht. „Wenn wir jede dritte ZFA, ZMF, ZMP, ZMV oder DH als Fachkraft verlieren, ist die zahnärztliche Versorgung nicht nur in einigen Regionen, sondern flächendeckend gefährdet“, warnt König. Auch aus diesem Grund hat der VmF die Protestaktion “ZFA im Nebel” ins Leben gerufen. Denn anders als bei anderen Berufen im Gesundheitswesen erhalten ZFA auch keinen Corona-Bonus.

Die Verbandspräsidentin gibt ebenfalls zu bedenken, dass die mit dem VmF abgeschlossenen Tarifverträge für ZFA den Lohnabstand zum Mindestlohn für un- oder angelernte Tätigkeiten zeigen müsse. „Die Pflegekommission hat sich vor kurzem darauf geeinigt, ab September 2022 den Mindestlohn für Pflegehilfskräfte auf 13,70 Euro und für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 14,60 zu erhöhen. Pflegehilfskräfte absolvieren ein maximal dreimonatiges Training, qualifizierte Pflegehilfskräfte eine einjährige Ausbildung. Beide liegen damit in der Entgeltbemessung beim Verantwortungsgrad unter den Kriterien von Zahnmedizinischen Fachangestellten.“ Demnach lohne es sich für ZFA, in diese Berufe zu wechseln. Diese Entwicklung müsse gestoppt werden.

In Hinsucht auf Aussagen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil appelliert König weiter: „Wenn der Bund dafür sorgen will, dass zukünftig öffentliche Aufträge des Bundes nur noch an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen, dann sollte das auch für gesetzliche Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gelten und bei den Honorarverhandlungen entsprechend berücksichtigt werden.“

 

Quelle: VmF



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