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Gehalt: Wie viel verdient man als ZFA?

Tarifvertrag und Vergütungsempfehlungen

Gehalt: Wie viel verdient man als ZFA?

Dass man als Zahnmedizinische Fachangestellte nicht unbedingt zu Reichtum kommt, wissen diejenigen, die sich für diesen Beruf entscheiden. Für sie überwiegt die Freude an der Tätigkeit in der Zahnarztpraxis.

Dennoch stört es viele, dass man als ausgebildete ZFA bundesweit sehr unterschiedlich verdient. Denn eine flächendeckende Tarifregelung gibt es hier – im Gegensatz zur Arzt- oder Tierarzthelferin – nicht. Doch wie viel verdient man als ZFA wo?

Tarifvertrag ist nicht verpflichtend

In einigen Kammerbezirken gilt ein Tarifvertrag. Dieser ist jedoch für den Arbeitgeber nicht verpflichtend. Allerdings, so der Verband medizinischer Fachberufe e.V., halten sich die meisten Arbeitgeber in diesen Kammerbezirken an den Tarifvertrag.

Demnach gilt für die Kammerbereiche Hamburg, Hessen, Westfalen-Lippe und Saarland aktuell: In den ersten drei Berufsjahren als ZFA (Tätigkeitsgruppe I) verdient man 1.743 Euro und ab April diesen Jahres 1.794 Euro. Ab April erhöht sich in diesen Kammerbereichen auch der Verdienst als Auszubildender: Im 1. Ausbildungsjahr sind es 750 Euro, im 2. Ausbildungsjahr 790 Euro und im 3. Ausbildungsjahr 840 Euro.

ZÄK Schleswig-Holstein empfiehlt 1.700 Euro

In anderen Teilen Deutschlands sind die Zahnärztekammern nicht in der Tarifgemeinschaft vertreten. Manche geben sogenannte “Vergütungsempfehlungen”, diese können als Orientierungshilfe dienen. Der Vorstand der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein beispielsweise hat neue Empfehlungen zum 1. Januar 2016 ausgesprochen.

Demnach sollten ZFA im ersten Berufsjahr 1.700 Euro bei einer 40-Stunden-Woche verdienen. Das ist ein deutlicher “Sprung” nach oben, bislang hatte die Kammer 1.500 Euro empfohlen. Für Azubis schlägt die Kammer 704 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 724 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 780 Euro im 3. Ausbildungsjahr vor.

Fortgebildete ZFA verdienen mehr

Auf der Website der Bezirkszahnärztekammer Trier findet sich eine Tabelle mit empfohlenen Monatsvergütungen. Demnach beträgt das Monatsgehalt im 1. Berufsjahr 1.474 Euro, im 2. Berufsjahr 1.520 Euro und im 3. Berufsjahr 1.565 Euro. Die “2.000-Euro-Marke” würde eine ZFA demnach erst nach etwa zwanzig Jahren Berufserfahrung erreichen.

Generell gilt: Wer eine Fortbildung zur ZMF, ZMV oder ZMP absolviert hat, darf auch mehr Geld fordern. Die Bezirkszahnärztekammer Trier empfiehlt 25 Prozent mehr Gehalt. Bei den Azubis lauten die Empfehlungen 610 Euro (1. Ausbildungsjahr), 650 Euro (2.) und 700 Euro (3.).

Baden-Württemberg: DHs verdienen bis zu 2.900 Euro

Auch die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg gibt Vergütungsempfehlungen heraus. Sie sehen für Auszubildende ein Gehalt von 680 Euro (1. Ausbildungsjahr), 730 Euro (2.) und 790 Euro (3.) vor. Als ausgebildete ZFA liegt das Gehalt zwischen 1.600 – 2.150 Euro.

Eine Weiterqualifikation lohnt sich auch hier finanziell, vor allem, wenn man die mehrjährige Fortbildung zur Dentalhygienikerin (DH) abgeschlossen hat. Als DH kann man bis zu 2.900 Euro monatlich verdienen. Diese Ausbildung bieten unter anderem zahnmedizinische Fortbildungszentren (in Baden-Württemberg: ZFZ-Stuttgart) und Fortbildungsinstitute, Zahnärztekammern aber auch vereinzelt private Hochschulen an.

Mehr Gehalt in Großstädten

In der Praxis sind die Spannweiten beim Gehalt groß: Manche berichten von 2.000 Euro, andere von 1.400 Euro für ein Vollzeitgehalt als Berufsanfängerin. In Großstädten mit hohen Lebenshaltungskosten wie München, Hamburg oder Frankfurt sind die Gehälter oft höher, in Internetforen berichten einzelne ZFA sogar von einem Verdienst von 2.300 Euro monatlich.

Wer sein Gehalt mit dem Chef individuell verhandelt, sollte auch an Urlaubs- und Weihnachtsgeld denken. Nicht vergessen werden sollte dabei, Zuschläge für Mehrarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit festzulegen. Die Bezirkszahnärztekammer Trier empfiehlt für Mehrarbeit einen Zuschlag von 30 Prozent, wer an Ostern, Pfingsten oder Weihnachten arbeitet, sollte sogar 120 Prozent Zuschlag auf seien jeweiligen Stundensatz erhalten.



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