Erst ein uneinheitlicher Flickenteppich, jetzt überall: Ab dem 27. April gilt die Maskenpflicht in Deutschland. Doch nicht in jedem Bundesland gelten dieselben Regelungen. Wann oder wo eine Maske zu tragen ist, ist unterschiedlich. Wir haben alle wichtigen Informationen für Dich gesammelt und sagen Dir, was Du jetzt über die Maskenpflicht wissen musst.
Schrittweise kommt das öffentliche Leben wieder in Gang. Damit aber die Ausbreitung des Coronavirus weiter gedämpft wird, haben die Bundesländer eine Maskenpflicht beschlossen, die flächendeckend ab Montag, dem 27. April, gelten soll. Doch diese Pflicht gilt nicht überall.
Wo und wann musst Du eine Maske tragen?
In den meisten Fällen gilt die Maskenpflicht in Deutschland für den Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr. Aber auch hier gibt es Unterschiede. In diesen Bundesländern ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 27. April Pflicht:
- Baden-Württemberg: beim Einkaufen und im Nahverkehr.
- Bayern: beim Einkaufen und im Nahverkehr für Personen ab sechs Jahren
- Berlin: im öffentlichen Nahverkehr. Im Einzelhandel und beim Kontakt mit Risikopersonen wird eine Maske dringend empfohlen.
- Brandenburg: im Nah- und Fernverkehr
- Bremen: beim Einkaufen und im Nahverkehr
- Hamburg: beim Einkaufen, auf Wochenmärkten und im Nahverkehr.
- Hessen: beim Einkauf und im Nahverkehr. In der Stadt Hanau gilt die Pflicht bereits seit dem 20. April.
- Mecklenburg-Vorpommern: im Nahverkehr.
- Niedersachsen: beim Einkaufen und im Nahverkehr
- Nordrhein-Westfalen: beim Einkaufen und im Nahverkehr
- Rheinland-Pfalz: beim Einkaufen und im Nahverkehr
- Saarland: beim Einkaufen und im Nahverkehr
- Sachsen: in Geschäften und im Nahverkehr seit dem 20. April
- Sachsen-Anhalt: ab dem 23. April beim Einkaufen und im Nahverkehr
- Schleswig-Holstein: ab dem 29. April im Einzelhandel, auf Märkten und im Nahverkehr
- Thüringen: ab dem 24. April beim Einkaufen und im Nahverkehr. Die Stadt Jena hatte als erste Stadt bereits eine Maskenpflicht eingeführt. Im Kreis Nordhausen gilt sie ebenfalls schon jetzt.
Was darf als Maske bei der Maskenpflicht in Deutschland verwendet werden?
Persönliche Schutzausrüstung, besonders ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz, ist noch immer Mangelware. Deshalb sollten MNS und FFP-Masken dem medizinischen Personal vorbehalten werden und sind für die Maskenpflicht in Deutschland nicht notwendig. Es ist ausreichend, eine gekaufte oder selbstgenähte Maske zu tragen. Möglich ist auch ein Schal oder ein Tuch. Wichtig ist nur, dass Mund und Nase vollständig bedeckt sind. Das Tragen einer Maske ist besonders dann sinnvoll, wenn nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Beim individuellen Sport oder beim Spazierengehen im Freien ist ein Mund-Nasen-Schutz nicht unbedingt notwendig.
Unklar ist auch noch die Frage des Bußgeldes. In Mecklenburg-Vorpommern wird ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro verhängt, wenn Du Dich nicht an die Maskenpflicht hältst. In vielen Bundesländern kann es aber auch erst bei einer Verwarnung bleiben. Genauere Informationen sollen bald zum Corona-Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslandes hinzugefügt werden.
Quelle: tagesschau.de
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