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Muss ich auf Kurzarbeitergeld Steuern zahlen?

Erhöhte Steuerlast durch Kurzarbeit

Muss ich auf Kurzarbeitergeld Steuern zahlen?

Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden?

Copyright © Tortenboxer - Fotolia

Die Unsicherheit ist groß. Viele Zahnarztpraxen denken derzeit über die Einführung von Kurzarbeit für die Mitarbeiter nach oder haben es bereits getan. Was genau Kurzarbeit heißt und mit wie viel Gehalt Du dann noch rechnen kannst, erfährst Du hier in den Infos zur Kurzarbeit. Aber was kommt jetzt eigentlich in Sachen Steuern auf Dich zu? Fallen auf das Kurzarbeitergeld Steuern an? Wenn ja, wie viele? Wir haben für Dich bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V. nachgefragt.

Muss ich auf das Kurzarbeitergeld Steuern zahlen?

Prinzipiell ist das sogenannte Kurzarbeitergeld steuerfrei. Es muss hierfür keine Lohnsteuer abgeführt werden. Denn es handelt sich hierbei nicht um reguläre Lohnzahlungen, sondern um Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung. Allerdings unterliegen diese Beiträge dem steuerlichen Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 2 EStG). Das Prinzip der Progression basiert darauf, dass mit steigendem Einkommen eine höhere Steuerbelastung möglich ist. Deshalb können sich gewisse steuerfreie Einkünfte später beim Steuersatz bemerkbar machen. Das Kurzarbeitergeld wird bei der Berechnung des prozentualen Steuersatzes einbezogen. Dadurch kann sich Dein persönlicher Steuersatz erhöhen, mit dem Dein Gesamteinkommen versteuert wird.

Mit welcher Summe an Steuernachzahlung muss ich rechnen?

Ob Du mit einer Steuernachzahlung rechnen musst, und wenn ja, wie hoch diese sein wird, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je höher der Anteil des Kurzarbeitergeldes an Deinem steuerpflichtigen Gesamteinkommen ist, desto höher wird vermutlich die Nachzahlung ausfallen. Genauso, je geringer Deine Steuervorauszahlungen aufgrund einer „günstigen“ Lohnsteuerklasse sind – das ist häufig bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren mit unterschiedlichen Steuerklassen der Fall.

So kannst Du bei Kurzarbeit Deine Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt berechnen:

1. Dein normal zu versteuerndes Einkommen plus Dein Kurzarbeitergeld ergeben das „Steuersatz-Einkommen“.

2. Aus diesem Steuersatz-Einkommen errechnest Du nach der Grund- oder Splittingtabelle für 2020 Deine Einkommensteuer.

3. Dann berechnest Du den „besonderen Steuersatz“ nach der Formel:

Einkommensteuer aus das Steuersatz-Einkommen / Steuersatz-Einkommen x 100

4. Nun multipliziere diesen „besonderen Steuersatz“ mit Deinem zu versteuernden Einkommen und Du erhältst die Höhe Deiner Einkommensteuer.

Sind Arbeitnehmer in Kurzarbeit verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

Wenn Du mehr als 410 Euro im Jahr Kurzarbeitergeld (oder auch andere Lohnersatzleistungen) erhalten hast, bist Du verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Damit das Kurzarbeitergeld eingetragen werden kann, erhältst Du automatisch eine „Bescheinigung für das Finanzamt“ von der entsprechenden Stelle oder aber der Erhalt des Kurzarbeitergeldes wird auf Deiner jährlichen Lohnsteuerbescheinigung angegeben.

Wo in der Steuererklärung ist das Kurzarbeitergeld einzutragen?

Das Kurzarbeitergeld, das von der Agentur für Arbeit ausgezahlt und dort auch beantragt wird, musst Du in der Einkommensteuererklärung ab 2019 in die Zeile 28 oder im Mantelbogen auf der zweiten Seite eintragen. Dort gehören neben Kurzarbeitergeld auch andere Zuschüsse, Zuschläge und Aufstockungsbeiträge rein. Achtung: Schreibe den Betrag des erhaltenen Kurzarbeitergeldes nur in eine der beiden Zeilen und trage es nicht doppelt ein!



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