Vielen Versicherten ist nicht bekannt, dass ihre Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden können. Deshalb startet die gematik jetzt eine Informationsoffensive.
Wichtige persönliche Informationen – etwa zu Allergien, Vorerkrankungen oder Unverträglichkeiten – können auf der elektronischen Gesundheitskarte(eGK) gespeichert werden. Das kann Ärztinnen und Ärzten im Notfall wichtige therapieentscheidende Hinweise geben. Doch viele Versicherte wissen laut gematik nicht, dass es diese Option gibt. Bis Ende September 2021 wurden nur etwa 500.000 Notfalldatensätze von niedergelassenen Vertragsärzten angelegt. Um das Potenzial der Notfalldaten zu zeigen, startet die gematik jetzt gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und weiteren Partnern eine Informationsoffensive.
„In Rettungsstellen kommt es jeden Tag zu Situationen, in denen Patientinnen und Patienten aus unterschiedlichen Gründen nicht zur Anamnese beitragen können – zum Beispiel aufgrund von Schmerzen, dementiellen Erkrankungen, Drogenabusus oder Sprachbarrieren”, erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Mit einem Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte wären die Ärztinnen und Ärzte mit einem Blick über mögliche Vorerkrankungen und Medikationen sowie etwa über Kontaktdaten von behandelnden Kolleginnen und Kollegen informiert. Die Notfalldaten könnten also die Notfallversorgung enorm verbessern, sagte er.
DKG: Die Daten wären bei jeder Patientenaufnahme wünschenswert
Auch für Krankenhäuser ergeben sich Vorteile: „Bei der Versorgung von Notfallpatienten ist es extrem wichtig, wenn uns bereits bei der (Not-)Aufnahme im Krankenhaus von unbekannten Patientinnen und Patienten Informationen zu Diagnosen, Medikation, Allergien/Unverträglichkeiten und Hinweise auf Besonderheiten aus ärztlicher Sicht vorliegen”, erläuterte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. „Diese Notfalldaten würden wir uns bei jeder Patientenaufnahme wünschen.”
Die Gesundheitskarte finde sich bei akuten Notfällen häufig im Portemonnaie der Patientinnen und Patienten und könne wichtige Erstinformationen enthalten, heißt es bei der gematik dazu. Wer seine Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte hinterlegen möchte, könne sich an seine Arzt- oder Zahnarztpraxis oder ein Krankenhaus wenden. Diese speicherten nach einem Aufklärungsgespräch die notwendigen medizinischen Informationen – und auf Wunsch auch Kontaktpersonen, die im Ernstfall benachrichtigt werden sollten, zum Beispiel Angehörige oder der behandelnde Arzt.
Die Initiative wird unterstützt von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands, der Deutschen Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin, der Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, dem Marburger Bund, der Patientenberatung der Verbraucherzentrale und der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Hier gibt es weitere Informationen.
Quelle: zm-online
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