Einen spannenden Spagat zwischen Wissenschaft und Richtlinien bot die Winterakademie des Zahnmedizinischen FortbildungsZentrums (ZFZ) Stuttgart. Die Vorträge befassten sich mit den unterschiedlichen Zwickmühlen für die Praxis bei Parodontalbehandlungen.
Rund 550 Teilnehmer machten sich auf den Weg ins verschneite Stuttgart. Die Fortbildung, eigentlich für Zahnärzte angeboten, ermöglichte auch dem Praxisteam spannende Einblicke. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Parodontologie immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Zunächst standen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sowie die Vorgaben durch BEMA und GOZ im Fokus. Dr. Ute Maier, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, stellte die bereits vielen Teilnehmern bekannte Ist-Situation vor: In der GKV wird die Reparatur unterstützt, nicht die Prävention, die aktuelle Behandlungsstruktur der Parodontologie geht auf einen 50 Jahre alten Stand zurück und die Kostenträger lassen vermehrt Anträge auf eine PA-Behandlung überprüfen. „Natürlich werden von den Praxen auch grobe Fehler in diesem Feld begangen. Ein Antrag mit einem fünf Jahre alten Röntgenbild ist nun einmal nicht richtlinienkonform.“
Richtlinien des G-BA nicht nur Hindernisse
Für Prof. Dr. Peter Eickholz, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie (DGParo), sind die Richtlinien des G-BA aber nicht nur Hindernisse, sondern unterstützen auch. „Wenn der Antrag richtlinienkonform ist, muss er ja auch zugelassen werden.“
Ansonsten beschäftigte sich Eickholz mit der PA-Therapie. Bei der subgingivalen Instrumentierung sieht er die gleiche Effizienz bei maschineller und manueller Instrumentierung. Der Zeitaufwand sei bei Handinstrumentierung etwas höher, was auch für die physischen Anstrengungen gilt. Dafür sei die Taktilität bei manuellen Instrumenten besser.
Mit der Nachsorge von PA-Patienten beschäftigte sich Prof. Dr. Christof Dörfer. Der zukünftige Präsident der DGParo sieht die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) als festen Bestandteil der Nachsorge. „Die pathologische Ökologie in der Mundhöhle bekommen wir nicht mit einer einmaligen Reinigung in den Griff.“ Dörfer erläuterte, dass nur durch die UPT auf lange Sicht ein physiologische Ökologie in der Mundhöhle hergestellt werden kann.
Maschinelles Vorgehen empfohlen
Er empfiehlt bei der Ausgestaltung der UPT, dass das individuelle Risiko des Patienten berücksichtigt werden sollte. Außerdem sei der Langzeiterfolg auch von der Qualität der Durchführung der UPT und damit auch von der Qualität der Prophylaxemitarbeiterin abhängig.
Für die Instrumentierung in der Nachsorge sieht Dörfer bei Handinstrumenten einen deutlich höheren Materialabtrag als bei maschineller Reinigung. „In der UPT ist selbst ein kleiner Abtrag bei langjähriger Nachsorge relevant“, betonte Dörfer. Auch bei der Instrumentierung von Molaren empfiehlt er ein maschinelles Vorgehen. „Die maschinellen System kommen hier an Stellen ran, bei denen es früher nicht möglich war.“
Einen bisher wenig beachteten Aspekt der Delegation machte RA Axel Maag, Direktor der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, deutlich: Die Gefahr der Scheinselbstständigkeit bei Mitarbeiterinnen, die in mehreren Praxen tätig sind. Obwohl ein Urteil aus dem Jahr 2015 des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz die Delegation von zahnärztlichen Leistungen an eine selbstständige ZFA ermöglichte, beurteilt Maag die Ausgangslage ganz anders.
Nachzahlungen und Strafverfahren
Er sieht bei einer Selbstständigkeit die gesetzlich geforderte Kontrolle des Zahnarztes der Delegation gefährdet. „Die Delegation bedingt ein Weisungsrecht und die Aufsicht des Zahnarztes. Wie soll dies bei einer selbstständig beschäftigten Mitarbeiterin möglich sein?“, fragte Maag. Die drohenden Strafen für den Praxisinhaber bei festgestellter Scheinselbstständigkeit könnten schmerzhaft werden: Es drohen die Nachzahlung von jahrelang nicht gezahlten Sozialabgaben sowie ein Strafverfahren. Völlig problemlos sieht Maag die Arbeit einer Mitarbeiterin in mehreren Praxen mit Angestelltenvertrag.
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