Rauchen ist schädlich, aber Werbung für Tabakwaren sieht man trotzdem noch an Haltestellen oder im Kino. Doch das soll sich jetzt ändern. Denn der Bundestag hat ein schrittweises Tabakwerbeverbot beschlossen, das auch E-Zigaretten mit einschließt.
Mit einem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes soll es starke Werbeeinschränkungen für jegliche Tabakerzeugnisse geben. Mit dem Beschluss wird die EU-Richtlinie (2014/40/EU) zur Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen ergänzt.
Keine Kinospots
Aber wie sehen die Beschränkungen genau aus? Außenwerbung soll in Zukunft nur noch an Außenwänden oder im Schaufenster von Geschäften des Fachhandels hängen. Darüber hinaus sieht das Tabakwerbeverbot vor, die Kinowerbung weiter einzuschränken. Bisher gilt das Gesetz, dass Tabakwerbung erst bei Filmen ab 18 Uhr gezeigt werden darf. Mit der neuen Regelung gilt ein generelles Verbot vor Filmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können. Das Gesetz sieht auch eine Gleichsetzung von nikotinfreien E-Zigaretten sowie Nachfüllbehältern und den nikotinhaltigen Produkten vor.
Änderungen ab 2021
Doch diese Änderungen geschehen nicht von jetzt auf gleich. Vorgesehen ist eine stufenweise Einschränkung der Außenwerbung. Ab dem 1. Januar 2022 sollen sie für Tabakwaren, ab dem 1. Januar 2023 für Tabakerhitzer und ab dem 1. Januar 2024 für E-Zigaretten gelten. Im Hinblick auf die Kinowerbung sollen die Veränderungen sowie ein Verbot von Gratisproben ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Außerdem soll es zur Entwicklung des Konsums von E-Zigaretten zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2025 einen Bericht sowie eine Studie zu den gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten geben. Zur Verkündung des Gesetzes fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats. Auch die EU-Kommission muss informiert werden, da die neuen Regelungen umfangreicher sind als die Vorgaben in der EU-Richtlinie.
Quelle: Tagesschau
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