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Wurzelkanalbehandlung in der Schwangerschaft

Risiken

Wurzelkanalbehandlung in der Schwangerschaft

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Besonders während des ersten Trimesters ist das Kind gefährdet und das Risiko einer Fehlgeburt erhöht. Außerdem kann es zu einer Schädigung des Fötus durch Röntgenstrahlen und verwendete Medikamente kommen. Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) empfiehlt daher eine gründliche zahnärztliche Untersuchung vor einer Schwangerschaft. So können Schmerzen während der Schwangerschaft in vielen Fällen vermieden werden.

Grundsätzlich gilt: Bei Schwangeren sollte die Zahnbehandlung möglichst vermieden werden und nur bei akuten Schmerzen erfolgen. Zahnärztliche Behandlungen sollten nach Ende der Schwangerschaft bzw. der Stillzeit erfolgen.

Schwangerschaft: Wurzelkanalbehandlung erst im 2. Trimester

Doch auch trotz vorheriger zahnärztlicher Untersuchung können spontan starke Zahnschmerzen während einer Schwangerschaft auftreten, die eine Wurzelkanalbehandlung unvermeidbar machen. Das Problem besteht darin, dass für eine Wurzelkanalbehandlung das Anfertigen von Röntgenbildern ein wichtiger Schritt ist, um die Qualität der Wurzelkanalbehandlung abschließend beurteilen zu können.

Sollte eine Wurzelkanalbehandlung in der Schwangerschaft notwendig werden, empfiehlt die DGET, diese während des 2. Trimesters durchzuführen. Zur Bestimmung der Arbeitslänge wird die Verwendung von Endometrie-Geräten empfohlen, um das Anfertigen von Röntgenbildern zu vermeiden. Die Wurzelkanäle können erweitert und anschließend eine medikamentöse Einlage in die Wurzelkanäle eingebracht werden. So kann die Wurzelkanalfüllung für einige Zeit hinausgezögert und nach dem Ende der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Paracetamol lindert Schmerzen

Ebenfalls ist es sinnvoll, medikamentöse Einlagen, die Tetrazyklin enthalten, während der Schwangerschaft zu vermeiden. Zur Schmerzausschaltung ist eine Anästhesie auch während der Schwangerschaft möglich, ebenso kann Paracetamol zur Schmerzlinderung eingenommen werden.

Eine Antibiotikagabe ist bei dringender Indikation möglich, allerdings sollten hier ebenfalls keine Tetrazykline verabreicht werden, da diese zu Zahnverfärbungen beim ungeborenen Kind führen können.

Weiterführende Informationen: www.ErhalteDeinenZahn.de



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