Ab dem 1. Januar 2019 gelten für alle Heil- und Kostenpläne neue Festzuschussbeträge für Zahnersatz. Wie jedes Jahr werden die Beträge angepasst und neu berechnet.
Seit 2005 existiert das Festzuschusssystem zum Zahnersatz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Basis dafür sind die Bestimmungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) für die Leistungen der Regelversorgung erlassen werden. Sie werden durch Richtlinien zur Kombinierbarkeit der Befunde ergänzt. In der Regel werden die Festzuschussbeträge jährlich angepasst. Grund sind unter anderem steigende Materialkosten für den Zahnersatz.
Zahnarztpraxen müssen die Richtlinien und Festzuschussbeträge bei der Erstellung von Heil- und Kostenplänen (HKP) sowie bei der Abrechnung im Auge behalten. Hierfür ist ein umfangreiches Wissen nötig, das in entsprechenden Fortbildungen zur Abrechnung erworben werden kann. Außerdem bietet die Kassenzahnärztliche Bundesvereiningung (KZBV) eine Abrechnungshilfe für die Festzuschussbeträge sowie weiterführende Informationen zum Zuschusssystem an.
Quelle: KZBV
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