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Heil- und Kostenplan

HKP

Der Heil- und Kostenplan wird durch den Zahnarzt nach Untersuchung und – im Normalfall – vor der Behandlung erstellt. Der HKP dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Demnach entscheidet die Krankenkasse über den Zuschuss. Für GKV-Patienten verwendet man ein zweiteiliges Formular: Teil 1 mit Befund/Behandlungsplan, Befunde für Festzuschüsse, Kostenplanung, Zuschussfestsetzung, Rechnungsbeträge; Teil 2 informiert Patienten über Details und Alternativen.