Durch die Corona-Krise gab es einen ordentlichen Aufschwung in Sachen Digitalisierung. So können jetzt auch Zahnarztpraxen ab Oktober Videosprechstunden anbieten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich dafür auf eine neue BEMA-Position geeinigt.
Digitale Lösungen rücken immer mehr in den Vordergrund. Damit auch für Zahnarztpraxen die Telemedizin stärker genutzt werden kann, werden ab Oktober neue Leistungen wie Videosprechstunden, Videokonferenzen, Telekonsile und ein Technikzuschlag in den Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) aufgenommen. Darauf einigten sich KZBV und GKV-SV.
Entlastung Pflegebedürftiger
Dabei sei besonders die Videosprechstunde hilfreich für pflegebedürftige Patienten oder Patienten mit Beeinträchtigung, so die KZBV. Damit könnten im Vorfeld Symptome geklärt und die Versorgung besser geplant und organisiert werden. Auch in der Nachsorge umfangreicher Behandlungen oder bei prothetischen Planungen könnte eine Videosprechstunde stattfinden.
„Diese technischen Möglichkeiten sind sehr effizient und bringen viele Vorteile für alle Beteiligten, also Zahnärzte, Pflegeeinrichtungen, Patienten und Kostenträger – besonders in Zeiten der andauernden Pandemie“, erklärte Martin Hendges, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. Zusätzliche Vereinbarungen würden zudem für die Sicherheit in Sachen hochsensibler Gesundheitsdaten sorgen.
Neue BEMA-Position für Videosprechstunde ab Oktober
Da der Besuch der Zahnarztpraxis für Menschen mit Behinderung meist mit einem größeren Organisationsaufwand verbunden ist, erleichtert der Erstkontakt per Videosprechstunde die Situation. „Dank Videotechnik wird es nun viel einfacher, zahnärztlichen Kontakt zu bekommen, wenn es darauf ankommt. Beratende Videofallkonferenzen entlasten zudem Betreuende, Pflege- sowie das zahnmedizinische Personal“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-SV.
Bisher wurden für diese Versichertengruppe Zuschläge eingeführt, darunter Hausbesuche, Besuche in Pflegeheimen oder zusätzliche Präventionsleistungen. Das ändert sich mit der neuen BEMA-Position für die Videosprechstunde. Diese oder Videofallkonferenzen können ab Oktober eine Abrechnung bei Versicherten abgerechnet werden, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe erhalten. Erfolgt die zahnärztliche Leistung im Rahmen eines Kooperationsvertrags, gehören auch diese zum GKV-Leistungskatalogs. Telekonsile sind auf alle Versicherten abrechenbar.
Sicherheit und Datenschutz
Auch die Videosprechstunden müssen definierten Standards unterliegen. Eine zusätzliche Vereinbarung klärt die Qualität, Sicherheit und Anforderungen an die technische Umsetzung und die apparative Ausstattung sowie Fragen zum Datenschutz. Die Kosten durch die Zusammenarbeit mit zertifizierten Videodienstleistern kann durch einen pauschalen Technikzuschlag abgerechnet werden.
Quelle: KZBV
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