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Besonderheiten beim Sprechstundenbedarf

BDIZ EDI

Besonderheiten beim Sprechstundenbedarf

Der Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) hat die Sonderpublikation „Materialeinkauf und Materialabrechnung in der Zahnarztpraxis“ herausgebracht. Auf 16 Seiten werden der Umgang mit den Materialien und die unterschiedliche Weitergabe der Einkaufspreise, zum Beispiel von Rabatten, beschrieben.

Mit dieser Broschüre will der BDIZ EDI hilfreiche Tipps für Zahnärzte/innen im Umgang mit Vertriebsmitarbeitern, bei Naturalrabatten und überlassenen Instrumenten sowie Medizinprodukten, geben.

Die Zahnarztpraxis kennt vier verschiedene Arten von Material, das eingekauft und teilweise abgerechnet wird:

  1. gesondert abrechenbares Material, das den Patienten zu Einkaufspreisen in Rechnung gestellt werden kann (z.B. Implantate);
  2. nicht gesondert abrechenbares Material, das den Patienten nicht in Rechnung gestellt werden kann (der sog. Sprechstundenbedarf);
  3. Legierungen in der Zahntechnik, die zum Tagespreis des Verkaufs abgerechnet werden;
  4. Produkte rund um Zahnpflege, Life-Style usw.

Diese Materialarten unterscheiden sich hinsichtlich des Verhältnisses von Einkaufspreis zu Verkaufspreis. Nur bei nicht gesondert abrechenbaren Materialkosten (Sprechstundenbedarf = Praxismaterial) spielt die Frage, zu welchem Preis der Zahnarzt diese einkauft, für die Abrechnung gegenüber dem Patienten keine Rolle. Wenn er für diesen Bereich besondere Rabatte bekommt, mindert dies eben seine Betriebskosten. Bei Zahnpflegeprodukten/Life-Style kommt die Umsatzsteuerproblematik hinzu.

Preis: Euro 5 (incl. MwSt.)
Bezug: Online-Shop des BDIZ EDI
www.bdizedi.org



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