Die Corona-Hygienepauschale sollte eigentlich nur bis zum 31. Juli 2020 gelten. Jetzt haben sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der PKV-Verband mit der Beihilfe von Bund und Ländern darauf geeinigt, die Pauschale noch weiter zu verlängern.
Sie entschieden im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen, dass die GOZ-Extravergütung bis zum 30. September 2020 gültig sei. Also läuft die Pauschale von 14,23 Euro pro Sitzung noch weitere zwei Monate.
Preise auch in Zukunft noch hoch
Die Extravergütung soll die Praxis finanziell unterstützen, denn durch sie werden die coronabedingt höheren Hygienekosten etwas abgemildert. Die Pauschale ist bei jeder Behandlung eines privatversicherten Patienten bzw. eines gesetzlich Versicherten mit privater Zusatzversicherung gültig.
Die Preise für Schutzausrüstung oder Desinfektionsmittel sind immer noch unglaublich hoch. Und eine Änderung der Situation sei demnächst nicht in Sicht, so die BZÄK. Durch den weltweiten Bedarf sei ein gewaltiger Markt entstanden. Die ursprüngliche Preiskalkulation der Leistungen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sei dementsprechend auch hinfällig.
Infektionsgefahr bleibt bestehen
Der hohe und kostenintensive Hygieneaufwand in Zahnarztpraxen sorgt nicht nur für den Schutz der Patienten, sondern auch für den der Mitarbeiter. Dennoch dürfe die Infektionsgefahr nicht unterschätzt werden, erklärt Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer. Eine erhöhte Wachsamkeit sei immer noch notwendig. Dementsprechend muss auch der Hygieneaufwand hoch bleiben, auch wenn die Infektionskurve flach ist. Auch das sei ein Grund für die Verlängerung der Corona-Hygienepauschale.
Die Bundeszahnärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfestellen von Bund und Ländern haben 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, Rechtsunsicherheiten nach der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu beseitigen. Das Gremium hat die Aufgabe, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten.
Quelle: BZÄK
KEINE KOMMENTARE