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Hygienepauschale wieder verlängert

Bundeszahnärztekammer

Hygienepauschale wieder verlängert

Ab Januar 2021 gilt weiterhin der Einfachsatz von 6,19 Euro pro Sitzung.

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Es gibt Neuigkeiten zur GOZ-Nr. 3010: Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit dem PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern darauf geeinigt, dass die Hygienepauschale bis 31. März 2021 verlängert wird.

Eigentlich sollte die sogenannte Corona-Hygienepauschale nur bis Jahresende gelten. Doch das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen neuen Beschluss gefasst. Dieser besagt, dass die Extravergütung über den 31. Dezember hinaus noch drei weitere Monate gelten soll. Jetziges Fristende ist der 31. März 2021.

Die Pauschale kannst Du ab dem 01. Januar 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnen. Mit ihr sollen coronabedingte Mehrkosten in den Zahnarztpraxen für Schutzausrüstung und erhöhten Hygieneaufwand ausgeglichen werden.

Beschluss Nr. 37 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen
„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung “3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand” zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. März 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“

 

Quelle: BZÄK



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