Es gibt Neuigkeiten zur GOZ-Nr. 3010: Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat sich mit dem PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern darauf geeinigt, dass die Hygienepauschale bis 31. März 2021 verlängert wird.
Eigentlich sollte die sogenannte Corona-Hygienepauschale nur bis Jahresende gelten. Doch das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen neuen Beschluss gefasst. Dieser besagt, dass die Extravergütung über den 31. Dezember hinaus noch drei weitere Monate gelten soll. Jetziges Fristende ist der 31. März 2021.
Die Pauschale kannst Du ab dem 01. Januar 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnen. Mit ihr sollen coronabedingte Mehrkosten in den Zahnarztpraxen für Schutzausrüstung und erhöhten Hygieneaufwand ausgeglichen werden.
Quelle: BZÄK
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